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Geschrieben von petra914 am 31.05.2010, 18:05 Uhr

Krankenschein

Guten Tag,

meine Frage, wenn ein Termin zum begleiteten Umgang feststeht, mein Kind erkrankt ist und ich vom Arzt auch einen Bescheinigung erhalten habe, wem muß ich diese Bescheinigung zukommen lassen ????? Der Beratungsstelle oder der Krankenkasse?
Und wie ist es wenn ich der Frau von der Beratungsstelle beim ersten Termin eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe und nun diese aber rückgängig machen möchte.Kann ich dies so einfach machen? Oder bedarf es da einen gewissen Grund ?

Vielen Dank schon mal für ihre Antwort

 
2 Antworten:

Re: Krankenschein

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.05.2010, 18:22 Uhr

Warum musstest du eine Schweigepflichtsentbindung für welche Beratungsstelle erteilen?

Eine Schweigepflichtentbindungserklärung kannst du jederzeit widerrufen.

Ich nehme mal an, du hast der Dame eine Schweigepflichentbindungserklärung unterschrieben, die den Arzt von der Schweigepflicht der Beratungsstelle gegenüber entbindet, richtig?

Wenn du die widerrufst, wird das natürlich Fragen aufwerfen. Im Zusammenhang mit deinem *Umgangsproblem* rückst du dich dann möglicherweise in ein nicht ganz positives Licht.

Die Bescheinigung müsstest du der Beratungsstelle vorlegen, wenn du den Umgang verschieben willst. Die Krankenkasse spielt nur eine Rolle, wenn du wegen Pflege eines kranken Kindes von der Arbeit fern bleibst.

LG
S

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Re: Krankenschein

Antwort von Jeanette40 am 31.05.2010, 18:26 Uhr

Zum Thema 1 kann ich wegen Unwissenheit nichts sagen, frage mich aber, was die Krankenkasse mit der Bescheinung machen sollte? Gefühlsmäßig will ja sicher die Beratungsstelle den Wisch sehen. Zur Not kopierst du das Ding, dann kannst du es beiden vorlegen.

Eine Schweigepflichtsentbindung kannst du jederzeit widerrufen ohne Angabe von Gründen. Wichtig wäre allerdings hier, dies schriftlich beiden zukommen zu lassen, also, den du entbunden hast von der Schweigepflicht und den, gegenüber die Schweigepflicht entbunden wurde. (Bei uns lautet der Wortlaut immer: hiermit entbinde ich Herrn Dr. X von seiner Schweigepflicht gegenüber Herrn Rechtsanwalt Y)

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