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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.11.2018, 10:22 Uhr

Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Mir erscheint das fast zu einfach - wo ist der Haken?

Hintergrund:
Der KV zahlt keinen müden Cent, noch nie. Bisher konnte ich nicht viel machen - das JA hat eine Beistandschaft und pennt, aber ich war Aufstocker und das JC bestand auf der Beistandschaft. Wobei ich von dem Geld - wenn der KV denn zur Zahlung überredet worden wäre - eh nix gesehen hätte.

Jetzt bin ich weg vom JC und könnte die Beistandschaft kündigen. Aber mir rennt die Zeit davon, KindKlein wird im Februar 18.

Folgender Plan:
Ich kündige die Beistandschaft rückwirkend zum Ende der "JC-Abhängigkeit", dann werfe ich einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und ziehe mir den Betrag aus der niedrigsten Stufe. Weil ich nicht bis Februar warten will, würde ich die Zahlbeträge von "Ende JC-Abhängigkeit" bis Januar zusammenrechnen und Anfang Januar einen Mahnbescheid über den Betrag veranlassen. Der KV hat dann drei Möglichkeiten: Entweder er zahlt - dann ist alles cremig und ich leiste uns einen schönen Urlaub. Oder er ignoriert den Mahnbescheid - dann bekomme ich automatisch einen vollstreckbaren Titel und kann pfänden, wenn mir danach ist. Oder er widerspricht - dann landet das Ganze vor dem Amtsgericht. Der KV wohnt im Ausland und müßte einen Anwalt beauftragen, das ist im Zweifel teurer als der (vergleichsweise) niedrige Zahlbetrag für ein paar Monate Unterhalt. Zumal er befürchten muß, daß - wenn das Faß erstmal offen ist - auch noch Nachforderungen für die vergangenen 14 Jahre kommen. Wobei ich nicht gut einschätzen kann, inwieweit er das Thema überhaupt versteht, aber bei Nichtverstehen greift wahrscheinlich am ehesten Option 2 - dann habe ich zwar auch kein Geld, aber einen Titel über einen kleinen, aber feinen Betrag. Schlimmstenfalls habe ich rund 50,- Euro in den Sand gesetzt, aber das wäre es mir wert.

Was ich mich jetzt frage: Kann das so einfach sein? Bin ich die erste, die auf die Idee kommt, einfach mal einen Betrag eigenmächtig festzusetzen und den dann per Mahnbescheid einzufordern? Das kann doch nicht sein, oder? Also: Wo ist der Haken?

 
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