Geschrieben von Neuanfang2016 am 04.04.2017, 15:03 Uhr |
Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?
Leider habe ich ab Sommer ein echtes Problem, eigentlich auch jetzt schon, aber im Moment kann ich es noch irgendwie lösen.
Unser Kindergarten bietet leider nur Betreuung ab 7:30 Uhr an, ich muss um 8Uhr auf der Arbeit sein, fahre 40 Minuten. Ihr könnt euch vorstellen was das Morgens für ein Spaß ist.
Jetzt kommt die Große im Sommer in die Schule, diese wird aber die meiste Zeit erst zur 2. Stunde anfangen. Ich kann das einfach zeitlich nicht hin bekommen.
Der Vater der Kinder macht Nachtschicht und hätte Morgens nach der Schicht die Möglichkeit die Kinder zu betreuen, sagt aber das er wegen Fitnesssstudio das nciht schaffen würde, denn dann könnte er da nach der Arbeit nicht mehr jeden morgen hin und es wäre mein Problem wie ich das mit unseren Kinderen mache, schließlich sei er ja nur am Wochenden zuständig.
Meinem Arbeitgeber habe ich vorgeschlagen eine Stunde später anzufangen und dafür Mittags eine länger zu machen, dem gefällt das leider nicht und ist damit nicht einverstanden. Auch müsste die Große dann bis 15Uhr in der Schule bleiben, dass finde ich jetzt auch zuviel.
Tja jetzt steh ich hier, allein mit allem und niemand hilft so wie versprochen.
Kann ich den Vater übre das Jugendamt oder so zur Mitarbeit verdonnern lassen? Ich kann ja schlecht meinen Job kündigen.
- Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Neuanfang2016 04.04.17, 15:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Zwerg1511 04.04.17, 15:50
- nein, kannst du nicht. Das JA wird das auch nicht machen. - Marianna81 04.04.17, 17:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 17:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - WurmsMama 04.04.17, 20:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 20:16
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 04.04.17, 22:06
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Zweitnick? - Bookworm 05.04.17, 13:08
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 05.04.17, 12:36
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - clarence 05.04.17, 8:47
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: @Möhrchen - spiky73 05.04.17, 12:36
- 7:25 Uhr - mf4 05.04.17, 20:00
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Strudelteigteilchen 05.04.17, 9:27
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24