November 2010 Mamis

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Geschrieben von thesecond, 25. SSW am 19.08.2010, 14:09 Uhr

@ pollienchen - Elterngeld

Habe folgende Fragen geschrieben und Antworten erhalten:

Hallo,
wir erwarten im Dezember unser 2. Kind. Mein Mann würde gerne in den ersten beiden Monaten nach der Geburt Elternzeit nehmen (also während meines Mutterschutzes). Danach würde ich zu Hause bleiben und er wieder Vollzeit arbeiten.
Zu meinen Fragen:
1. Ist es richtig, dass wir dann mein Gehalt und sein Elterngeld bekommen, für die ersten 2 Monate?
- Jepp, dein Mutterschaftsgeld und seine 67% Elterngeld.

2. Wann muss mein Mann die Elternzeit beantragen? 7 Wochen vor dem errechneten Termin? Und was passiert wenn es eher kommt?
- Jepp, 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Sollte das Kind eher kommen, sollte das ein "von euch nicht zu vertretener Grund sein" und somit dürfte der AG auch keine Schwierigkeiten machen.

3. Habe ich nach den 2 Monaten Anspruch auf 10 oder 12 Monate Elterngeld?
- 10 Monate, denn die 8 Wochen Mutterschutz (plus Verlängerung, wenn es eher kommt) werden auf das Elterngeld (und Elternzeit) angerechnet

Ich hoffe die Antworten helfen auch dir weiter!

 
6 Antworten:

Re: @ pollienchen - Elterngeld

Antwort von pollienchen, 26. SSW am 19.08.2010, 14:59 Uhr

hey, danke...genau das hab ich mich auch noch zusätzlich gefragt, was passiert, wenn das kind eher kommt.
danke, dass du mit den antworten noch an mich gedacht hast

ich hab heute bei der elterngeldkasse angerufen, weil ja da steht, dass heut sprechzeit is, kommt doch tatsächlich der ab mit der ansage, dass die sprechzeit nur für besucher ist. heißt ich hätte da hin gemusst.
es gibt eine extra telefonsprechzeit...allerdings nur an zwei tagen für jeweils eine stunde...
das versuch ich trotzdem nochmal (am montag) bzw. geh dan dienstag da vorbei, wenn ich nich durchkomm.
hab noch eine andere frage bzgl. elterngeld und elternzeit.
falls bei mir noch was andres rauskommt, meld ich mich bei dir =)

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Re: @ pollienchen - Elterngeld

Antwort von Zwerg2010, 28. SSW am 19.08.2010, 15:07 Uhr

Anmeldung 7 Wochen vor ET stimmt nicht! Die Anmeldung muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen - sowohl bei der Mutter als auch beim Vater!

"Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. ..."

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Re: @ Zwerg2010

Antwort von thesecond am 19.08.2010, 15:18 Uhr

und wie soll das deiner meinung nach gehen? man kann ja nicht wissen wann die geburt genau ist, also kann man auch nicht 7 wochen vorher die elternzeit anmelden. deswegen, so habe ich es verstanden, sollen väter den ET als termin nehmen. werde aber auch nochmal bei der elterngeldkasse anrufen.

väter haben auch nur genau eine woche zeit um die elternzeit anzumelden, weil sie sonst noch vor der kündigungsfrist die elternzeit anmelden würden und nicht selten eine kündigung auf dem tisch liegt.
Das mit den 7 Wochen vor ET ist, soweit ich weiß korrekt.

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Re: @ Zwerg2010

Antwort von Zwerg2010, 28. SSW am 19.08.2010, 16:35 Uhr

logisch - in dem einen einzigen Fall, dass der Vater Elternzeit ab Geburt nimmt weil Geburt (bzw. ET, weil man Geburt ja nicht genau voraussagen kann) dann = Beginn der Elternzeit ist.

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Re: @ Zwerg2010

Antwort von Zwerg2010, 28. SSW am 19.08.2010, 16:36 Uhr

und was die Kündigungsfrist angeht: kommt immer auf jeden einzelnen Arbeitsvertrag an, kann man nicht pauschalisieren.

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Re: @ Zwerg2010

Antwort von thesecond am 19.08.2010, 17:56 Uhr

mit der kündigungszeit hast du natürlich recht ;)

ok, dann haben wir ja jetzt alle unklarheiten beseitigt ;)

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