von Catmu, 32. SSW am 12.01.2015, 21:00 Uhr |
@marta81
Was unterhalt und vaterschaftsanerkennung betrifft:
Unterhaltsvorschuss bekommst du bis dein Kind 12 ist vom JugA, das entspricht einem Teil des vom Kindsvater geschuldeten Unterhalts.
Das JugA prüft regelmäßig, ob er leistungsfähig ist (ist ja schließlich erstmal deren Geld)
Voraussetzung ist, dass du den Vater bekannt gibst. Das JugA fordert ihn dann zur vaterschaftsanerkennung auf und klagt ggf. auf Feststellung.
Du kannst das auch selbst veranlassen, hierfür gehst du am besten zu einem fachanwalt für Familienrecht. Je nach deinen finanziellen Verhältnissen bekommst zu verfahrenskostenhilfe.
Wenn du weißt er hat derzeit kein Geld, Vermögen oder Einkommen dann würde ich gleich mal den unterhaltsvorschuss beim JugA beantragen und die dann machen lassen.
Marihuanakonsum ist kein Grund, die elterliche Sorge ihm nicht zu übertragen. Denn damit allein kann er ohnehin nix anfangen. Solle er etwas in der Art geltend machen stell sicher dass du alleinig das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst, für alle anderem Teilbereiche kann er dir eine Vollmacht erteilen, so dass du nicht jedes mal seine Zustimmung brauchst ( Anmeldung in Kita, Eröffnung eines Kontos, Beantragung eines Passes, Zahnspange.....)
Auch wird er trotz btm Konsum Umgang bekommen. Wichtig ist keine Gefährdung des kindeswohls während des Umgangs. Solange die noch so klein sind, geht eh nicht oft oder lange, es gibt die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs.
Noch fragen? :-)
Re: @marta81
Antwort von Marta81 am 12.01.2015, 21:07 Uhr
unterhaltsvorschuss bekommt man meines wissens nach nur 72 Monate lang.
Dankeschön für die Antwort. wenn er es beantragt, dann eh nur, um mich zu ärgern. der kann ja im Moment nicht mal für sich selbst sorgen.
mal schauen, was die beim Jugendamt morgen so sagen.