Geschrieben von Jule18, 13. SSW am 16.12.2023, 23:16 Uhr |
Was nach mutterschutz
Du bekommst dann für die 12 Monate nach Geburt Elterngeld (wird ca 60% deines jetzigen Netto Einkommens sein). Achtung, die Zahlungen sind unversteuert und unterliegen dem Progessionvorbehalt für die Steuererklärung, die dann Pflicht ist). Kennen viele zB vom Kurzarbeitergeld, ist das gleiche Prinzip.
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt bekommst du noch Lohn (teils von der Krankenkasse, teils vom Arbeitgeber). Das musst du jeweils entsprechend beantragen bei der Krankenkasse (Genau wie für die 6 Wochen vor der Geburt). Die ersten 8 Wochen nach der Geburt werden dann mit dem Elterngeld verrechnet, also nur Elterngeld oder Lohn (wobei Lohn ja da normal höher ist). Danach bekommst du also weitere 10 Monate Elterngeld (also die ca 60% vom Nettolohn). Es gibt bei Elterngeld verschiedene Varianten das sich auszahlen zu lassen. Wenn du unsicher bist, lass dich am besten beraten. Sonst kannst du auch vieles hier nachlesen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Je nachdem wann du wieder arbeiten willst, auch nur stundenweise, sollte man das beim Elterngeld berücksichtigen.
Und dann hängt es von eurer familiären Situation ab, ob du noch Zuschüsse beantragen kannst. Aber wohnst du mit dem Vater des Kindes zusammen und arbeitet normal, wird da kaum was möglich sein.
- Was nach mutterschutz - New2023, 16. SSW 16.12.23, 17:06
- Re: Was nach mutterschutz - misses-cat 16.12.23, 17:20
- Re: Was nach mutterschutz - Chaosbande, 15. SSW 16.12.23, 18:36
- Re: Was nach mutterschutz - Jule18, 13. SSW 16.12.23, 23:16
- Re: Was nach mutterschutz - New2023 17.12.23, 20:04