November 2013 Mamis

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von Simone84, 10. SSW  am 02.04.2013, 16:29 Uhr

Von Steuerberaterin zurück - News zum Thema Elterngeld

Stimmt vom brutto. Nur das, dass Elterngeld zum versteuerten Einkommen gerechnet wird war mir neu. Da wir wenig abzusetzen haben - ist das bei uns schon relevant.

Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat zusätzlich 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das Elterngeld ist steuerfrei; das Einkommen wird aber mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert, der bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt. Im geschilderten Fall sind dies nach Splittingtabelle etwa 14 Prozent statt 10 Prozent ohne Einbeziehung des Elterngeldes. Auf das Elterngeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge aber nach wie vor selbst entrichten.

 
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