Geschrieben von 12Mami, 15. SSW am 18.03.2024, 14:17 Uhr |
Urlaubsanspruch
Urlaub verfällt nicht. Auch während des Mutterschutz bleibt der Urlaub unberührt. Lediglich kann der AG den Urlaub in der Elternzeit kürzen. Dies kann er nur für jeden vollen Monat EZ machen und dann quasi um 1/12. D.h. Wenn du den kompletten Dezember in EZ bist kann er den Urlaub um 2-3 Tage bei dir kürzen. Dies muss er meiner Meinung nach schriftlich sogar machen. (Würde ich aber offensiv nicht anfordern - kann nämlich Vorteile haben wenn man gekündigt wird). Dementsprechend würden dir 24/25 Urlaubstage für 2024 zustehen. Und die kannst du natürlich nehmen.
- Urlaubsanspruch - schokolicious, 14. SSW 18.03.24, 10:40
- Re: Urlaubsanspruch - 12Mami, 15. SSW 18.03.24, 14:17
- Re: Urlaubsanspruch - schokolicious 18.03.24, 17:29
- Re: Urlaubsanspruch - 12Mami, 15. SSW 18.03.24, 14:17
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