Geschrieben von schokolicious, 14. SSW am 18.03.2024, 10:40 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe euch geht es allen gut :-)
zu meiner Frage: ich gehe im August in Mutterschutz. Habe Jahres Urlaub 27 Tage.
Den größten Teil davon nehme ich im Juni. Im September hätte ich nochmal eine Woche und dann an Weihnachten noch eine Woche. Im Septemeber bin ich dann noch im Mutterschutz und im Dezember in Elternzeit.
Kann ich diese zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes noch nehmen oder verfällt der Urlaub ?
LIebe Grüße an euch alle
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von 12Mami, 15. SSW am 18.03.2024, 14:17 Uhr
Urlaub verfällt nicht. Auch während des Mutterschutz bleibt der Urlaub unberührt. Lediglich kann der AG den Urlaub in der Elternzeit kürzen. Dies kann er nur für jeden vollen Monat EZ machen und dann quasi um 1/12. D.h. Wenn du den kompletten Dezember in EZ bist kann er den Urlaub um 2-3 Tage bei dir kürzen. Dies muss er meiner Meinung nach schriftlich sogar machen. (Würde ich aber offensiv nicht anfordern - kann nämlich Vorteile haben wenn man gekündigt wird). Dementsprechend würden dir 24/25 Urlaubstage für 2024 zustehen. Und die kannst du natürlich nehmen.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von schokolicious am 18.03.2024, 17:29 Uhr
dankeschön
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