Geschrieben von Steffi2103, 11. SSW am 20.03.2017, 17:00 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo ihr lieben.
Mein Chef will die Urlaubsplanung von mir. Wie ist das eigentlich? Ich geh am 01.09. in den Mutterschutz. Stehen mir dann der komplette Urlaub zu, also 30 Tage, oder nur anteilig bis zu diesem Datum?
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Sandi32, 11. SSW am 20.03.2017, 17:16 Uhr
Hi.
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Sie in diesen Zeiten gar nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen.
Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Sie während dieser Zeit arbeiten würden. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Sie haben nach Ende der Mutterschutzfristen weiterhin Anrecht auf Ihren vollen Jahresurlaub. Wenn Sie also beispielsweise 25 Urlaubstage haben, dann können Sie sich 25 Tage von der Arbeit frei nehmen.
Nur nicht bei der Elternzeit, die gilt natürlich nicht als beschäfigungszeit.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Sandi32, 11. SSW am 20.03.2017, 17:18 Uhr
Dementsprechend haben wir fast den ganzen Jahresurlaub, wenn ich mal grob rechne 8 Wochen nach der Geburt...ET mitte Oktober...fehlen vielleicht 2-3 wochen dezember wo wir schon in der Elternzeit dann sind....also vielleicht 1 Tag weniger dieses Jahr
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Pünktchen2.0, 9. SSW am 20.03.2017, 17:53 Uhr
Vielleicht sogar komplett, ich hatte bei meiner Tochter bis 5.3. Mutterschutz und hab anteilig 3/12 vom Jahresurlaub bekommen
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von lini0512, 10. SSW am 20.03.2017, 19:43 Uhr
Na das sind doch mal tolle Nachrichten. :)
Dann können wir ja dieses Jahr großzügig planen. :D
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von zitronenaroma am 21.03.2017, 8:27 Uhr
Verteilt ihr euren Urlaub oder nehmt ihr ihn am Stück vor dem Mutterschutzbeginn? Ich werde bis auf 1 Woche alle Tage vor dem Mutterschutz nehmen und hab somit fast den ganzen August schon frei &512;
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Lili89, 10. SSW am 21.03.2017, 9:09 Uhr
Hallo,
Also man hat für jeden Monat Urlaubsanspruch, den man nicht vollständig in Elternzeit ist. Geht also der Mutterschutz bis 01.12. hat man sogar noch den ganzen Urlaubsanspruch von Dezember. Bei meinem letzten Kind ging mein Mutterschutz bis 05.12. und ich hatte meinen kompletten Jahresurlaub zur Verfügung. Dieses Mal bin ich noch in Elternzeit, bin also ehh bis zum Mutterschutz noch zu Hause. Vor zwei Jahren hatte ich allerdings schon seit Anfang August frei, Dank dem Resturlaub und war auch ganz froh in der heißen Jahreszeit nicht arbeiten zu müssen.
Lg Lili