November 2011 Mamis

November 2011 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von DaRi11.11, 27. SSW am 23.08.2011, 14:04 Uhr

Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

hallo zusammen.
mal nen bisschen was informatives von mir (arbeite eigentlich für's jobcenter, habe aber mit allen bereichen zu tun) - habe jetzt schon nen paar fragen dahingehend gelesen, will die beiträge aber nicht einzeln beantworten:

Geburtsurkunde standesamt:
ihr bekommt neben dem der GUK noch 2 weitere bescheinigungen über die geburt eures kindes, eine ist für die beantragung elterngeld, die andere fürs kindergeld (diese bescheinigungen sind super wichtig und ohne die werden die jeweiligen anträge nicht bearbeitet).

Elterngeld:
den antrag rechtzeitig holen und schon ausfüllen und dann zusammen mir der o.g. bescheinigung schnellstmöglich abschicken (bei mir ist's das jugendamt, anderswo sind's die gemeinden oder bürgerämter, etc.). EG wird berechnet mit dem Arbeitseinkommen der vergangenen 12 Monate - wenn kein Einkommen da war, dann erhaltet ihr immerhin noch 300 €; wenn EK anteilig, dann wird EG anteilig berechnet.
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ - der rechner ist ganz gut

Kindergeld:
auch den antrag rechtzeitig holen (bei euren zuständigen familienkassen oder im Internet ausdrucken auf der seite: agentur f. arbeit-> formulare-> kindergeld), ausfüllen und dann zusammen mit der o.g. Geburtsbescheinigung zur zuständigen familienkasse senden.

Unterhaltsvorschuss:
wer alleinerziehend ist und der vater des kindes nicht zahlt/zahlen kann bzw. wenn ihr streß mit dem vater habt - hin zum jugendamt und unterhaltsvorschuss beantragen. die antragstellung ist auch schon vor der geburt zum termin möglich. auch verfügt das JA über "amtseigene Anwälte für die kinder", die. sog, unterhaltsbeistände und die setzen sich rigeros dafür ein, dass der vater zahlt und das alles kostenfrei!

ALG I:
wenn ihr vor geburt des kindes ALG I bezogen habt, wird dies meines erachtens in der zeit des anspruches auf Elterngeld ausgesetzt - das bitte aber nachfragen, denn das weiß ich nicht 100%ig (hatte noch nie so einen "fall" bei mir im Job)....

ALG II (Hartz IV):
wenn ihr denkt, dass ihr mit dem geld (elterngeld, kindergeld, UHV und ggf. EK von Papa) nicht auskommt, könnte ihr jederzeit ALG II unterstützend beantragen. Antrag gibts im zuständigen Jobcenter oder unter: agentur f. arbeit-> formulare-> Arbeitslosengeld II

nen guten rechner findet ihr unter:
geldsparen.de-> familie&Soziales-> arbeitslosengeld II-rechner (bisschen weiter unter auf der seite).

TIPP: auch wenn ihr nicht im ALG II_Bezug seit, könnt ihr die sog. Erstausstattung baby und schwangerschaftsbekleidung beantragen. mit einkommen wird das dann anteilig ausgerechnet,es empfielt sich also den antrag frühstens 1-2 monate vor geburt des kindes (also bei uns ab Oktober) zustellen. man muss allerdings den kompletten antrag ausfüllen und sein ganzes leben (vermögen, konten, anlagen) offenlegen....

Beratungsstelle DRK (dt. rotes kreuz):
bei allen, bei den es finanziell ganz eng ist (brutto-EK bis 1800 Euro) können sich an die schwangeren beratungsstelle des DRK wenden und die eigene "notsituation" darlegen. über das DRK gibt es die möglichkeit gelder aus der "Stiftung familie in Not" für die erstaussattung und diverse andere sachen zu erhalten. die Entscheidung darüber ist aber abhängig von einem Beratungsgespräch beim DRK...


HINWEISE:
1: bei den Internetrechnern handelt es sich immer nur um KANN nicht IST-angaben. Ich kann nur jedem empfehlen jegliche Anträge generell immer zu stellen (auch wenn es einem Nerven im Papierdschungel bereitet) um dann einen Bescheid mit bewilligung/ablehung vorliegen zu haben!

2: zu eurer eigenen sicherheit sendet anträge zu den entsprechenden stellen nur per einschreiben/Rückschein. s kostet zwar nen bisschen was, ihr habt aber den beweiß das der antrag angkommen ist und dann muss sich die behörde nen kopf machen wo der liegen könnte

3: bei persönlicher abgabe etwaiger unterlagen, dies immer quittieren lassen zB die erste seite des antrages kopieren und abstempeln lassen....

und zu guter letzt:
Wer direkte fragen zu ALG II hat, kann mir gerne ne Mail schreiben (also an mein postfach hier) - bin aber nicht allzuoft hier im forum, deshalb kann so eine antwort schon mal ein paar tage auf sich warten lassen!

Grüße an alle,
rike

 
7 Antworten:

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von magicmami am 23.08.2011, 14:07 Uhr

Dankeschön, echt lieb von dir!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von frechesuesse88, 29. SSW am 23.08.2011, 14:11 Uhr

hab mal eben eine frage zu Arbeitslosengeld II
wieviel vermögen bzw guthaben auf sparbüchern darf man haben, ohne das es angerechnet wird??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von Josephine1987 am 23.08.2011, 14:12 Uhr

das mit dem guthaben würde mich auch mal interessieren....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von DaRi11.11, 27. SSW am 23.08.2011, 14:38 Uhr

- sämtliches Sparguthaben (sparbücher, konten, auch giro konten, aktien, fonds, anlgaben, bausparer, versicherungen, etc.) = pro lebensjahr 150 Euro zzgl. einem allgem. sog. "Haushaltsfreibetrag" iHv 750 €/person bei erwachsenen und kinder bis 18 jahre generell 3000 €

kinder werden aber immer extra betrachtet - wenn kind zB 5000 € sparguthaben hat, wird es bei der berechnung ALG II nicht berücksichtig, die restlichen 2000 € werden den eltern aber auch nicht angerechnet.

haben die eltern aber aufgrund von vermögen keinen anspruch, hat auch das kind keinen anspruch (selbst dann nicht wenn es seine 3000 € nicht ausschöpft).

- bei zB lebensversicherungen, auf denen ein Schutz ist (also das heißt das ihr tatsächlich nicht vor eintritt ins rentenalter dran kommt - hab das wort dafür vergessen.....) waren es mal 250 €, möchte aber meinen das die obergrenze angehoben wurde - bin ich mir leider nicht sicher, weil bin jetzt schon seit mai zu hause (BV) und zu diesem zeitpunkt kam die überarbeitung des SGB II raus....

- bei Auto's generell ein freibetrag von 7.500 € - ist das KfZ mehr wert, wird die differenz vom o.g. Freibetrag des sparguthabens abgezogen

Beispiel:
Sie = 35 jahre*150 € + 750 € = 6.000 €
Er = 38 Jahre*150 € + 750 € = 6.450 €
KfZ = 10.500 € (=3.000 € über FB)

= FB der beiden = 9.450 €

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von Josephine1987 am 23.08.2011, 14:39 Uhr

danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von Josephine1987 am 23.08.2011, 14:55 Uhr

DaRi du hast eine PN

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterstützungen beantragen - allgme. Info's für alle!

Antwort von kueken07, 29. SSW am 23.08.2011, 20:12 Uhr

Vielen Dank!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2011 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.