Juli 2019 Mamis

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Geschrieben von Inflames3.0 am 06.04.2019, 20:01 Uhr

Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Da will uns die HV fristlos zum 15.04.2019 kündigen wegen einem Rückstand von 1,5 Monatsmieten
Ich habe gedacht ich Guck nicht richtig oder viel mehr die ticken nicht ganz richtig.

Jetzt bin ich Montag beim Anwalt

Die Frist ist ja schon der Hammer und es gab im Vorfeld keine Mahnungen

Das ist echt der Knaller

Euch ein schönes Wochenende

 
11 Antworten:

Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von Inflames3.0 am 06.04.2019, 20:05 Uhr

Ach ja die sehen von einem Rücktritt der Kündigung ab und drohen mit Räumungsklage und Schadensersatz sprich ... Die werden etwaige Mängel finden um die MS zu behalten

Aber nunja

Ich muss mich nun sehr beherrschen das ich nix unüberlegtes tue... Bin ja echt auf 1000 volt

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von BritiMa, 27. SSW am 06.04.2019, 21:17 Uhr

Jetzt die Frage: Wie kam es zu einem Rückstand?
Was steht in eurem Mietvertrag in Sachen Rückstand?
Und wie wollt ihr einen Anwalt zahlen wenn ihr die Miete nicht rechtzeitig zahlen konntet?
Evtl. mit Prozesskostenhilfe?

Wenn ihr 2 Monatsmieten im Rückstand wäret, dann wäre der Vermieter schon im Recht.
Wenn ihr dauernd zu spät zahlt, dann auch.

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von ZitronenKeks1989 am 06.04.2019, 21:20 Uhr

15.4 ?! Wie will man das denn machen?!?
Was sagen die dazu , dass es keine Mahnung raus ging ? Bist du bei einem Privaten oder bei einem großen Unternehmen? Und was sagt dein Partner dazu ?

Vielleicht kannst du die Kündigung ja noch abwegen , wenn du das Geld den direkt gibst ?

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von brini83 am 06.04.2019, 21:28 Uhr

Hey, weiß ja nicht, wie das ist. Aber Miete zahlen ist schon wichtig. Das ist mit eins der Sachen, die am 1. abgehen. Wenn ihr die Miete gezahlt habt, dann könnt ihr das doch beweisen.

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von Kasi88, 27. SSW am 06.04.2019, 21:45 Uhr

So kenne ich es auch... wenn 2 Monate nicht gezahlt wird besteht Kündigungsrecht... wenn du schreibst 1,5 Monate sind ja dann vermutlich 2 mal zum 1. die Zahlungen nicht eingegangen

Gibt es eine Möglichkeit die Rückstände sofort zu begleichen, vielleicht wäre das ja eine Lösung...

Ansonsten müsstet ihr mal im Mietvertrag nachsehen, wie die Fristen da festgelegt sind...
Vielleicht lässt es sich ja so irgendwie regeln...

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von Inflames3.0 am 07.04.2019, 4:20 Uhr

Die mieten sind pünktlich raus und nachweisbar.

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von BritiMa, 28. SSW am 07.04.2019, 10:38 Uhr

Guten morgen,

wenn das so ist sollte kein Problem bestehen...wobei es sich mit der Aussage über Mietrückstand beißt bzw. im Widerspruch steht.
Klär es einfach am Montag mit dem Anwalt ab.

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von brini83 am 07.04.2019, 11:45 Uhr

Dann ist doch alles gut. Geh zur Hausverwaltung am Montag mit den Belegen. Dann klärt sich das von allein. Man müsste jetzt nur Panik schieben, wenn ihr die Miete nicht bezahlt hättet. Dann wären die im Recht. Bin gespannt was die sagen am Montag. ( wobei ich persönlich schon am Donnerstag / Freitag das geklärt hätte. Aber ichpersönlich halt )

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von estelle03 am 07.04.2019, 11:55 Uhr

Es gibt immer zwei Seiten. Warum zahlt ihr denn nicht, ist ja auch nicht richtig. Ich kann die HV verstehen. So hart das klingt.

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von AnnArt am 07.04.2019, 12:46 Uhr

Wenn du die Belege hast, dass ihr die Miete pünktlich in voller Höhe überwiesen habt (und die nicht aus irgendwelchen Gründen zurückgebucht worden ist) musst du dir doch keine Gedanken machen. Belege bei der HV vorzeigen und gut ist.
Aber warum wunderst du dich über eine fehlende Mahnung wenn ihr immer bezahlt habt?

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Re: Uhu war keine Party sondern Nervenzusammenbruch

Antwort von Kasi88, 27. SSW am 07.04.2019, 13:40 Uhr

Aber dann hast du doch nichts zu befürchten, wenn gezahlt ist...
Du musst dich dann ja auch nicht drüber ärgern, dann weißt du ja, dass du es belegen kannst...
Nur warum schickt die Hausverwaltung was raus, wenn sie wissen, es kann vom Mieter belegt werden... was sollten Sie davon haben... verstehe ich nicht
Würde dann auch nicht zum Anwalt gehen, dann lässt es sich ja ganz einfach klären mit den Belegen und dann ist die Sache ja geregelt...

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