März 2015 Mamis

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Geschrieben von Babyglück25 am 10.08.2015, 11:28 Uhr

Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt

Hallo ihr lieben,

Ich weiß es ist vielleicht ein komischer Beitrag, aber ich möchte für alles vorgesorgt haben und bräuchte mal euren Rat.

Also, wir sind nicht verheiratet haben aber das geteilte sorgerecht. Wenn mir etwas passieren würde, also wenn ich sterben würde, könnte ich mein sorgerecht auf meine Mutter notariell übertragen lassen??

Diese Gedanken beschäftigen mich weil ich befürchte, dass wenn dieser Fall eintreffen würde (was ich nicht hoffe) und mein Partner das alleinige sorgerecht bekommt, meine Mutter die sich seit der Geburt sehr um sie kümmert und meine Maus ihre Oma vergöttert, hinten runter fallen wird und meine Schwiegermutter, zu der meine Tochter so gut wie keinen Kontakt hat da sie total unverantwortlich ist, sich dann um sie kümmern wird weil mein Partner hat durch seine Selbstständigkeit eigentlich keine zeit für ein Kind.

Das wäre das schlimmste was ihr passieren könnte.

Danke euch schonmal

 
5 Antworten:

Re: Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt

Antwort von Catmu am 10.08.2015, 12:16 Uhr

Man kann das Sorgerecht nicht vorab bestimmen. Im Falle eines Falles wird das Sorgerecht demjenigen übertragen, der dem Kind bislang -nach dem Verstorbenen- am nächsten stand, was, so wie es sich anhört, in deinem Fall dann der Kindsvater wäre.
Geklärt wird dies im Streitfall gerichtlich, das JugA wird beteiligt.

Deine Mutter müsste Umgang, ggf. Das Sorgerecht beantragen.

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Re: Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt

Antwort von Thildi am 10.08.2015, 12:17 Uhr

Hallo Babyglück,

das ist wirklich eine schwierige Frage.
Da ich hier keine falschen Informationen widergeben möchte, kann ich Dir nur raten, Dich mal von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Keine Angst, es ist nur ein Beratungsgespräch. Die Honorrarsätze könne allerdings von Anwalt zu Anwalt, Region zu Region, Gesprächsdauer und Sachlage variieren.
Oder Du fragst bei dem für Euch zuständigen Jugendamt nach. Die können Dir bestimmt auch weiterhelfen.
VG

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Re: Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt

Antwort von Kekspü am 10.08.2015, 12:23 Uhr

Wie????? Mein Freund und ich haben auch beide das Sorgerecht! Ist das nicht klar, dass er im Falle eines Falles dann eben das Kind behält? Das ist bei Verheirateten auch so, oder etwa nicht?! Da haben die Eltern ja "automatisch" das gemeinsame Sorgerecht und mussten das eben nicht extra beglaubigen lassen.

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wer lesen kann..

Antwort von Kekspü am 10.08.2015, 12:26 Uhr

...ist klar im Vorteil. Hab das Oroblem jetzt auch verstanden

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Re: Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt

Antwort von Catmu am 10.08.2015, 12:41 Uhr

Man kann es notariell bestimmen, aber das ist nicht verbindlich.
Legst du fest, dass deine Mutter sorgeberechtigt sein soll, muss sie das so oder so gerichtlich beantragen. Ein sorgeberechtigter Vater ist ja in deinem Fall vorhanden. Und wo das Kind lebt und wer die Sorge übernehmen kann/ soll, richtet sich ausschließlich nach dem kindeswohl.
Hatte vor kurzem ein solches Verfahren, wo der Vater notariell hat verfügen lassen, wo der Sohn dann Leben soll, und da das nicht die Mutter war, wurde es gerichtlich geklärt.


Je nachdem wieviel du verdienst, kannst du dir beim zuständigem Amtsgericht entweder einen beratungsschein holen oder du musst eine Beratungsgebühr zahlen, i. d. R. zwischen 150 -300 EUR (netto).

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