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von JungeMamix3  am 04.04.2019, 12:57 Uhr

Schreiben vom Regierungspräsidium

Habe heute ein Schreiben vom Regierungspräsidium erhalten.

Mein AG hat um die Erlaubnis zur Kündigung gebeten, da er vom Kunden zum 30.04 gekündigt wurde und mir keine Alternative anbieten kann.

Nun soll ich mich dort melden.

Elterngeld nach Einkommen kann ich dann glaube ich auch vergessen, da ich kein volles Jahr dort gearbeitet habe.

Und Mutterschaftsgeld weiß ich garnicht...

Ach man...so sicher ist einen der Job dann doch nicht.


Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Schreiben vom Regierungspräsidium

Antwort von BritiMa, 27. SSW am 04.04.2019, 14:08 Uhr

Am sichersten fährst du wenn du mit jemandem von der Elterngeldstelle sprichst.
Die haben Ahnung und können dich auch ein bisschen beruhigen mit dem was jetzt auf dich zukommt.

Normalerweise bekommst du Elterngeld, auch wenn du nicht volle 12 Monate Einkommen erzielt hattest. Geh doch mal zum Elterngeldrechner...da kannst du alles eingeben und schon mal grob ausrechnen.

Mutterschaftsgeld bekommst du im schlimmsten Falle als Mindestsatz von der Krankenkasse. Das sind bis zu 13 Euro pro Tag.

In wie weit die Kündigung gebilligt wird ist ja die Frage. Im Notfall erkundige dich hier mal in der Rechtsabteilung ob du dagegen klagen kannst beim Arbeitsgericht.

Da es keine fristlose Kündigung sein kann bekämst du eh nach Zustimmung zur Kündigung noch 1-2 Monate dein volles Gehalt.

Auch wenn das alles im Moment mega scheiße für dich ist...ruhig bleiben, informieren, planen wie es weitergeht.

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Re: Schreiben vom Regierungspräsidium

Antwort von Midva am 04.04.2019, 16:45 Uhr

Hi,
Mir wurde auch gekündigt.. Kleinbetrieb, weniger strenge Vorschriften bei Kündigungen.. Hab mich beim fachanwalt beraten lassen, war aber aussichtslos. Ist bitter, aber: Keine Panik, auch wenns schwer fällt!
Also, wenn dein Arbeitgeber damit auch durchkommt:
selbst wenn du kein ganzes Jahr gearbeitet hast, gibt es einen mindest-Regelsatz für elterngeld. Für die Berechnung werden die letzten 12 Monate vor Bezug ins Visier genommen, also jeder Monat ohne job zählt mit 0 bzw regelsatz, aber jeder monat den du arbeiten warst, wird voll einberechnet. Da nun schon April ist, bezweifle ich stark, dass du großen Verlust haben wirst. Kündigungsfrist gibt es ja auch noch, oder strebt dein AG die fristlose kündigung an?

Alles wird gut. Auch wenn ich deinen Schock sehr sehr gut nachvollziehen kann. Der Sozialstaat lässt dich was das betrifft nicht allein.

Ales Gute.

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Re: Schreiben vom Regierungspräsidium

Antwort von Midva am 04.04.2019, 16:52 Uhr

Ach und: solltest du noch vor dem Mutterschutz ins arbeitslosengeld rutschen, bezahlt dir die Krankenkasse den gleichen Regelsatz weiter wie es bei Alg 1 wäre.

Bei alg 2 gibts kein mutterschaftsgeld, da wird weiter alg 2 gezahlt.

So weit die Auskunft meiner Krankenkasse, denke aber das ist "universell" geregelt.

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Re: Schreiben vom Regierungspräsidium

Antwort von mucki26 am 05.04.2019, 8:09 Uhr

Wenn du eine arbeitsrechtsschutzhast würde ich mich beim rechstanwalt beraten lassen...
Denn eigentlich, geht das nicht.
Ich mein, er könnte dich erstmal ins BV schicken. Und vielleicht ändert sich nach deiner elternzeit die auftragslage ja.....
Hinnehmen würde ich das erstmal so nicht!
Hatte in der ersten schwangerschaft viel mit arbeitsrecht zu tun weil mein alter Arbeitgeber mich los werden wollte... hab ihm bissi ärger gemacht weil ich mich nicht um stunden habe bescheissen lassen.
Aber, ist eben deine entscheidung.
Sagen, man hat keinen anderen arbeitsort,... kann man ja immer schnell.
Nein, würde ich nicht so hinnehmen.

Alles gute

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