Geschrieben von skorwi78sk am 01.07.2008, 12:40 Uhr |
Schlumig.... Elternzeit?
Hallo,
was wichtig ist wenn du ein Jahr angibst kannst du nicht verlängern. wenn man 2 Jahre angibt kann man diese um ein Jahr verlängern.
Die Rechnung beginnt mit dem Geburtstag deines Kindes und Endet einen Tag vor seinem 1.oder 2. oder 3. Geburtstag ,also der 1.Arbeitstag ist der Geburtstag deines Kindes.
Lg. Steffi
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- Schlumig.... Elternzeit? - -Ursula- 30.06.08, 15:56
- Re: Schlumig.... Elternzeit? - Lizzy06 30.06.08, 16:46
- Re: Schlumig.... Elternzeit? - anirac 30.06.08, 20:05
- Re: Schlumig.... Elternzeit? - skorwi78sk 01.07.08, 12:40
- Re: Schlumig.... Elternzeit? - anirac 30.06.08, 20:05
- Re: Schlumig.... Elternzeit? - Lizzy06 30.06.08, 16:46
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Das nennt mein Mann arbeiten...
Ich glaub bei unserem Kleinen schießen die Zähnchen in den Kiefer...
@Coralee wg. Dauerschwimmwindel
1. Periode nach Geburt (6 Wochen)?
@Liv79
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