Mai 2008 Mamis

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Geschrieben von -Ursula- am 30.06.2008, 15:56 Uhr

Schlumig.... Elternzeit?

Hey ihr Lieben!!!
Ich wurde nun aufgefordert, schriftlich meine gewünschte Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zu beantragen (weil ich noch n Formular für den Elterngeldantrag brauche). Ich weiss ich müsste das längst getan haben, aber ich dachte, dass reicht mündlich, wenn dem Arbeitgeber das recht ist..
Nun komm ich aber doch nicht drum herum, und weiss nicht direkt was ich schreiben soll.. Ich will definitiv meinen Sohn nicht früh in die Kita stecken, möglichst erst mit 3 in den Kindergarten. Aber woher weiss ich was in 3 Jahren ist? Ich habe einen Traum eine Familie zu gründen und aufs Land zu ziehen, dann ist es schwer mit Arbeit in der Großstadt.. . ..
Kann aber andersrum auch sein, dass ich nach 2 Jahren unbedingt wieder arbeiten möchte.. Ich weiss es einfach noch nicht.
Wie habt ihr das gehändelt??
Und wie rechnet man denn?? 8 Wochen nach ET+genau 2 oder 3 Jahre? Auf den Tag? Oder wie oder was? ^^
Freu mich über eure Infos.
(und sorry, dass ist eigentlich n Thema was längst abgeschlossen hätte sein müssen)
Einen schönen Tag euch allen! ! !

 
3 Antworten:

Re: Schlumig.... Elternzeit?

Antwort von Lizzy06 am 30.06.2008, 16:46 Uhr

Ich glaube, das geht los ab Geburtstag des Kindes. Du kannst ja erstmal
für ein oder zwei Jahre schreiben und ihm dann zeitig genug mitteilen ob du noch ein drittes machst. Du kannst weniger Jahre angeben und dann noch mehr machen aber du kannst nicht 3 Jahre angeben und dann nur 2 machen wollen.
Hoffe mal ich konnte dir bissl helfen.
Ich wollte nach nem Jahr wieder was machen. Hätte ich auch nie gedacht vorher. Wollte immer drei Jahre zu Hause bleiben. Habe dann aber festgestellt, das das Gehirn einfach nicht genug gefordert wird mit so nem kleinen Wurm und man verblödet richtig.
Zumindest war das bei mir so.
LG Kerstin

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Re: Schlumig.... Elternzeit?

Antwort von anirac am 30.06.2008, 20:05 Uhr

Hallo,

also ich habe bei meiner ersten Tochter meinem AG, nach vorheriger Abstimmung mit der Perso, mitgeteilt, dass ich drei Jahre EZ nehme.
Habe das jetzt auch wieder so gemacht, obwohl ich noch in EZ bin (Leah ist 2,5 Jahre).
Wenn Du nur zwei Jahre "beantragst" muss Du Dich frühzeitig bei Deinem AG melden, wenn Du doch auf 3 Jahre verlängern möchtest. Und da ich Angst hatte diesen Zeitpunkt zu verpassen und dann mit meinem AG zu diskutieren, habe ich gleich drei Jahre beantragt. Sollte ich dennoch früher wieder arbeiten wollen, wäre das lt. Perso kein Problem.
Ich würde an Deiner Stelle einfach nochmal nachfragen bei Deinem AG.
Die Elternzeit beginnt mit Geburtstag Deines Kindes.

LG Carina

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Re: Schlumig.... Elternzeit?

Antwort von skorwi78sk am 01.07.2008, 12:40 Uhr

Hallo,

was wichtig ist wenn du ein Jahr angibst kannst du nicht verlängern. wenn man 2 Jahre angibt kann man diese um ein Jahr verlängern.
Die Rechnung beginnt mit dem Geburtstag deines Kindes und Endet einen Tag vor seinem 1.oder 2. oder 3. Geburtstag ,also der 1.Arbeitstag ist der Geburtstag deines Kindes.

Lg. Steffi

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