März 2012 Mamis

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Geschrieben von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 14:57 Uhr

Praxisgebür

Ja, hab gezahlt.

Wikipedia sagt das:

Nichterhebung beim Arzt [Bearbeiten]

Alle Vorsorgeuntersuchungen und einige Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen; so fällt bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und zur Krebsfrüherkennung oder bei der halbjährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr an. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch von den Krankenkassen nur beschränkt praxisgebührfrei. Ist der Arzt, bei dem die Praxisgebühr im laufenden Quartal schon bezahlt wurde, im Urlaub, so wird die Praxisgebühr beim Vertreter unter Vorlage der Quittung, welche dann per Stempel entwertet wird, ebenfalls nicht erhoben.



Was allerdings "beschränkt praxisgebührenfrei" heißt, weiß ich nicht. Jedenfalls wäre dann ja (s.o.) auch die Krebsvorsorge frei.

 
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