Geschrieben von KugelNr2 am 10.04.2012, 21:00 Uhr |
Nochmal Elterngeldfrage
Anspruch auf Elterngeld hast du ab dem Tag der Geburt ABER - Jetzt kommts - das Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet. Aus diesem Grund bekommst du fiktiv nur 10Monate Elterngeld.Dein Elterngeld wirst du wohl - so wie es bei Dir aussieht - vom 27.03.12 bis 26.03.13 beantragen. D.h. Du bekommst nur bis 26.03.13 Elterngeld.
Da du aber jetzt schon weißt, wie hoch Dein kalendertägliches Mutterschaftsgeld ist und Du jetzt schon die letzten 12 Verdienstmonate (welche vor Beginn des Mutterschutzes waren) nachweisen kannst - kannst du jetzt auch Deinen Elterngeldantrag stellen.
- Nochmal Elterngeldfrage - smarena 10.04.12, 19:49
- Re: Nochmal Elterngeldfrage - Angelsfly 10.04.12, 20:00
- Re: Nochmal Elterngeldfrage - KugelNr2 10.04.12, 21:00