von Honey58 am 17.12.2014, 15:01 Uhr |
Mutterschutzgesetz
Erstmal mit deinem Chef. Denn der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt was eine Schwangere darf und was nicht. Daran muss sich dein AG halten.
Benötigst Du über diese gesetzlichen Reglungen hinaus ein (Teil-)BV, dann kannst Du zu deinem Arzt gehen, sprich, wenn Du gar nicht mehr stehen darfst oder selbst die 4 Stunden zu viel wären.
- Mutterschutzgesetz - happiness, 20. SSW 17.12.14, 10:41
- §4 Abs. 2 Nr. 2 MuSchuG - Honey58 17.12.14, 10:59
- Re: Mutterschutzgesetz - Maiglück2015, 20. SSW 17.12.14, 11:03
- Re: Mutterschutzgesetz - Maiglück2015 17.12.14, 11:14
- Re: Mutterschutzgesetz - strange1993, 21. SSW 17.12.14, 14:31
- Re: Mutterschutzgesetz - Honey58 17.12.14, 15:01
- Re: Mutterschutzgesetz - Rabe78, 19. SSW 17.12.14, 15:35
- Re: Mutterschutzgesetz - strange1993, 21. SSW 17.12.14, 15:55
- Re: Mutterschutzgesetz - Sugarmaus, 17. SSW 17.12.14, 17:23
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:
Mutterschutzgesetz
Ich eröffne mal einen neuen Beitrag. Wie is das denn nun in der Sswas darf ich,was nicht? Gerade in der ambulanten Pflege...? Mein Chef hatte nur drauf geachtet,keine schweren Patienten und nach Sonntagsarbeit,innerhalb der nächsten 24Stunden einen freien Tag zu geben. ...
von Anni-m., 8. SSW 30.09.2014
Stichwort: Mutterschutzgesetz