März 2014 Mamis

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Geschrieben von Alex89, 35. SSW am 30.01.2014, 12:25 Uhr

Mutterschaftsantrag

Hallo ihr lieben

Ich sitze gerade über dem mutterschaftsantrag. Jetzt meine Frage:
Ich arbeite seit Ende September nicht mehr, weil mein Chef mich quasi beurlaubt hat. Laut mutterschutzgesetz durfte ich meine Arbeit nicht ausführen, habe aber von meinem Arzt kein Beschäftigungsverbot bekommen. Sein Argument: mein Chef müsste mir eine andere Arbeit geben (ist bei uns nicht möglich)
Soweit ich weiß hat mein Chef einen Antrag auf Beschäftigungsverbot beim Amt für arbeitschutz beantragt. Nach 2 Monaten hatte ich nochmal nachgefragt, aber da hatten sie noch keine Antwort bekommen.
Also wie gesagt mein Chef hat mich heim geschickt, weil er sorge um mich hatte und natürlich keinen ärger bekommen wollte, falls mir etwas passiert.
Habe seitdem nicht mehr gearbeitet aber jeden Monat mein Gehalt bekommen.
Jetzt die Frage : was soll ich als letzen Arbeitstag angeben?
Und können mir die Gelder gestrichen werden, weil ich nicht gearbeitet habe? Hatte schließlich keine andere wahl und mein Chef hat ja alles weitergezahlt?!
Kennt sich damit jemand aus???

 
2 Antworten:

Re: Mutterschaftsantrag

Antwort von vinchen, 36. SSW am 30.01.2014, 12:49 Uhr

Zum einen, Nein dir werden keine Gelder gestrichen. Und zum anderen gibst du den tatsächlich letzten Arbeitstag an und schreibst dahinter ( ab dann beschaftigungsverbot) . Dir dürfen durch das Verbot keine Nachteile entstehen.

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Re: Mutterschaftsantrag

Antwort von Hoffnungsschimmer86, 34. SSW am 30.01.2014, 13:05 Uhr

Lass dir am Besten eine schriftliche Bestätigung über das BV von deinem Chef geben, falls da jemand nach fragt. Sowas kann man ja als Kopie auch immer beifügen.

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