April 2014 Mamis

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Geschrieben von Piratenflummi, 34. SSW am 19.02.2014, 15:13 Uhr

Jetzt doch.

So, ich hab mich nach Absprache mit Verwaltung und Krankenkasse dazu entschieden, die Elternzeit für Nr. 1 vorzeitig zu beenden - mit Beginn des Mutterschutzes für Nr. 2 (das ist jetzt Freitag!). Mutterschaftsgeld ist beantragt - und ich stelle gerade fest, daß folgendes zutrifft:

Endet die Elternzeit während der Schutzfristen oder wird die
Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen beendet,
ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die
Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gege-
ben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen
nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach
Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die
neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre.

Das ist ja krass. Bekomme ich also wirklich wieder Gehalt minus Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber?!

Weiß eine von Euch, ob das für's Elterngeld relevant ist? Denn ich war davon ausgegangen, daß ich nur die €300 plus den Geschwisterbonus von €75 (bis 3. Geburtstag von Nr.1) bekomme. Oder nicht?

Naja, die restlichen Monate für Nr.1 durfte ich problemlos auf das 3.-8. Lebensjahr übertragen. Manchmal sind die in der Verwaltung doch netter als gedacht. Oder liegt es daran, daß die Sachbearbeiterin frisch verheiratet ist?!

 
16 Antworten:

Re: Jetzt doch.

Antwort von Sicilia73, 35. SSW am 19.02.2014, 15:19 Uhr

Also, ich hab das auch so gemacht. Bin seit heute offiziell wieder in Mutterschutz.

Gehalt krieg ich nichts. Nur das Geld von der Krankenkasse. Der Vorschlag dazu kam übrigens von meiner Firma selber. Und da kann ich mir nicht vorstellen, dass sie was bezahlen müssten.

Wegen Elterngeld hab ich gefragt, es wird der Mindestsatz. 300 + 75 Geschwisterbonus.

Ich lebe in BW, ob das woanders genauso gilt, weiss ich natürlich nicht.

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Du müßtest doch auch den Arbeitgeberzuschuß erhalten, oder?

Antwort von Piratenflummi, 34. SSW am 19.02.2014, 15:29 Uhr

So hab ich jedenfalls die Aussage verstanden. Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Wir leben in Hessen.

Und der Arbeitgeberzuschuß richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre - schreibt jedenfalls das Ministerium. Bald werd ich wissen, was passiert! Das wird wieder lustig, bei der Steuererklärung. Oh, wie ich das hasse...

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, daher hab ich den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, wenn die Elternzeit beendet ist - hat die Krankenkasse so gesagt.

Die Elterngeldstelle hat telefonisch gesagt, es würden die Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen - und da hatte ich ja kein Einkommen. Die Krankenkasse wußte nicht Bescheid. Von Arbeitgeber erwarte ich noch eine Ausage (kommt aber wahrscheinlich am ehesten schriftlich per Post, wird also noch was dauern...). Also stelle ich mich mal auf 375€ bis November ein und dann 300€ bis April.

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Re: Jetzt doch.

Antwort von keinnamemehrfrei am 19.02.2014, 16:25 Uhr

Du bekommst dein normales Gehalt minus dem Anteil den du von der kk bekommst. da das Gesetz ja recht neu ist, stellen sich viele AG erstmal dumm. da gibt es auch keine länderunterschiede!

Für das elterngeld hätte sich bei mir nix geändert, ich weiß nicht wie gut Du verdient hast, aber auch für dich sollte es nicht reichen. man hat ja 10,5 Monate null Einkommen, 1,5 Monate Gehalt. man würde also die 1,5 Monate Gehalt durch 12 teilen und wenn 65% davon mehr als 300 euro ergeben, dann bekommst du natürlichdas Geld plus geschwisterbonus. puh ich hoffe das war zu verstehen :-D

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@ keinnamemehrfrei: Da muß ich jetzt mal rechnen -

Antwort von Piratenflummi, 34. SSW am 19.02.2014, 16:43 Uhr

denn ich bin in der Tarifgruppe weitergerutscht - und es hat einen neuen Tarifvertrag gegeben... Puh.
Ich finde Deine Ausführungen sehr gut verständlich! Danke!

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Gerechnet.

Antwort von Piratenflummi, 34. SSW am 19.02.2014, 16:48 Uhr

Okay. Ich werde beim Arbeitgeber den Schrieb beantragen - es ist mehr als 300€ (65% von 1,5 Monatsgehältern). Danke Dir!

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Ich mein

Antwort von Piratenflummi am 19.02.2014, 16:49 Uhr

natürlich 65 % von 1,5 Monatsgehältern durch 12.

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Re: Gerechnet.

Antwort von keinnamemehrfrei am 19.02.2014, 16:51 Uhr

wow, nicht schlecht! na dann hat sich das doch gelohnt

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Jep.

Antwort von Piratenflummi am 19.02.2014, 17:02 Uhr

Hat es sich! Ich komm auf knapp 420€ (wenn es als Brutto in die Berechnung einfließt, Netto weiß ich grad nicht - weil ich Krankenversicherung gerade selbst bezahle...) +75€ Geschwisterbonus. Und das auch noch steuerfrei... Hoffentlich frißt die Steuerprogression nicht wieder alles weg!

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Re: Jetzt doch.

Antwort von JaDaFe am 19.02.2014, 18:35 Uhr

Darf ich mal ganz doof fragen in welchem Fall man den geschwisterbonus bekommt? Ich blick da nämlich langsam überhaupt nicht mehr durch.
Bin ja auch noch zuhause mit dem bald großen, aber nicht in elternzeut oder so, mein Vertrag ist währenddessen ausgelaufen und bevor er 1jahr geworden isr bin ich wieder schwanger geworden.

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Re: Jetzt doch.

Antwort von keinnamemehrfrei am 19.02.2014, 19:23 Uhr

geschwisterbonus gibt es, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei Kinder unter 6 Jahren noch im Haushalt leben. unabhängig davon ob du gerade in elternzeit bist. ich reduzier das jetzt mal auf deinen Fall weil du ja nur ein weiteres Kind hast. in dem Monat in dem dein großer drei wird, erhältst du das letzte mal den geschwisterbonus. man bekommt mindestens 75 euro, höchstens aber zehn Prozent des neuen elterngeldes. DAS ist zum Glück ein Thema das nicht viel Mühe im elterngeldantrag kostet :-D andere Punkte kosten einem da ja etliche Nerven ehe mandas begriffen hat :-D für den Bonus musst du nur die Kinder eintragen die im gleichen Haushalt leben. mehr nicht :-)

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Re: Jep.

Antwort von keinnamemehrfrei am 19.02.2014, 19:24 Uhr

nee ich glaube es geht als netto ein aber das weiß ich nicht sicher :-(

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Re: Jetzt doch.

Antwort von lindarie, 32. SSW am 19.02.2014, 22:53 Uhr

Meine fresse dad musst du ja netto mehr als 5000€ verdienen pro Monat wenn sich das so bei dir auswirkt. Verräts du mir was du beruflich machst? Dann werde ich mich schleunigst neu orientieren nach der Geburt.:-D

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Re: Jetzt doch.

Antwort von keinnamemehrfrei am 20.02.2014, 8:38 Uhr

ja ich dachte gestern auch "hätte ich bloß doch das Studium in Angriff genommen" sie ist Ärztin.

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Ja

Antwort von Piratenflummi, 34. SSW am 20.02.2014, 10:34 Uhr

Ich verdiene mehr als €500 Brutto - hab dafür 7 Jahre studiert und inzwischen 6 Jahre und 3 Monate gearbeitet (jedenfalls auf dem Papier, denn effektiv bin ich seit etwa 2 Jahren und 1 Monat in Elternzeit). Aber was ich netto verdiene weiß ich wirklich nicht, hab Steuerklasse V und zahle die Krankenkasse + Pflegeversicherung + Rentenbeitrag (ständisch) gerade selbst. Ich bin mal gespannt, was da auf dem Konto landen wird...

Ansonsten, ich kann den Beruf nur empfehlen - wenn man Spaß daran hat, mit kranken Menschen zu arbeiten, naturwissenschaftlich denken kann, leidensfähig ist, ein gutes Gedächtnis hat und irgendwie noch an irgendwas Gutes im Menschen glaubt zu glauben.

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Re: Ja

Antwort von lindarie am 20.02.2014, 18:01 Uhr

Ich wollte dir das wirklich nicht absprechen!! Mich hats nur interessiert was du beruflich machst:-)

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Hatte ich auch nicht so verstanden.

Antwort von Piratenflummi am 21.02.2014, 10:34 Uhr

Im Leben neben meiner Familie bin ich eigentlich Assistenzärztin, fast fertige Anästhesistin.

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