April 2013 Mamis

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Geschrieben von Sunny_79 am 05.09.2013, 19:24 Uhr

Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Hallo Mädels,
ich hab mal eine Frage zur Elternzeit. Was wäre wenn ich ab Januar einen Betreuungsplatz hätte? Müsste ich dann wieder arbeiten gehen oder könnte ich dennoch meine Elternzeit (bis April) zu Hause bleiben? Da Mausi ja dann erst 8 Monate ist, wollte ich sie zunächst nur wenige Stunden hinbringen. Aber es wird da eben gerade bei einer Tagesmutti ein Platz frei. Und das wär auch blöd, sich den durch die Lappen gehen zu lassen. Ob er schon wieder vergeben ist, weiß ich auch nicht. Hab das nur über ne Freundin erfahren, weil jemand nen Krippenplatz bekommen hat und kurzfristig gekündigt hat. Werde morgen mal Kontakt aufnehmen.

 
8 Antworten:

Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von DasBabY85 am 05.09.2013, 19:58 Uhr

Mach es!
Sprich mit deinem ag ob vll ein langsamer std weiser arbeitsbeginn vorweg schon möglich ist

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von Amaryllis am 05.09.2013, 20:11 Uhr

huhu

du darfst während der elternzeit bis zu 30 std in der woche arbeiten...und dann kannst du natürlich deine maus in die betreuung geben. mach dich mal schlau wieviel dir das jugendamt dazusteuert, da du ja alleinerzeihend bist. mir haben die damals den kompletten kitaplatz bezahlt.

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von Sunny_79 am 05.09.2013, 20:20 Uhr

Ok, mach ich. Ich könnte aber nur 30 Stunden arbeiten oder? Aber ich müsste es nicht. Das Problem ist, dass wenn ich sie anfänglich 3 oder 4 Stunden hingebe, dann lohnt es sich für mich nicht erst auf Arbeit zu fahren, weil ich da insgesamt auch eine Fahrtzeit (Hin- und Rückfahrt, und Fußweg zum Arbeitsplatz) von ca. 2 Stunden habe.

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von Amaryllis am 05.09.2013, 20:30 Uhr

ja, die höchstgrenze sind 30 std die woche.
aber mach dich mal schlau, denn es gab viele neuerungen aufm jugendamt und da bin ich nimmer so form drin!

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von Xen am 05.09.2013, 20:33 Uhr

Ich denke das du auch ohne zu arbeiten den platz haben kannst, ich mein hartz4ler geben ihre kinder auch in kiga... wüsste nicht wieso nicht.
LG

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von DasBabY85 am 05.09.2013, 22:22 Uhr

Mir ist noch was eingefallen, was dafür spricht, selbst wenn du erst im april erst arbeiten gehst ;)!
Es ist genügend zeit für eine sanfte eingewöhnung, zum umstellen des stillens und du hast vorm arbeiten gehen auch ein bissl zeit für dich ;), zum kraft tanken

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von Sunny_79 am 05.09.2013, 22:34 Uhr

Ja, also langweilen würde ich mich sicher nicht. Als Alleinerziehende hat man soviel zu tun. Ich würde ja keineswegs auf der faulen Haut liegen während sie bei der Tagesmutti ist. Für mich gibt's genug zu tun. Vor allem Einkaufen (Lebensmittel! :)) wäre soviel einfacher allein. Aber auch sonst. Ich mach derzeit nur immer das was hohe Priorität hat. Dabei ist so einiges zu tun. Da würden mir 3 Stunden am Tag schon helfen. Allerdings geht's mir in erster Linie um Sicherung des Platzes für sie. Na mal schauen...

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Re: Frage Betreuungsplatz und Berufstätigkeit

Antwort von DasBabY85 am 06.09.2013, 6:35 Uhr

Da sollte vorallem das argument der sanften eingewöhnun zählen!
Und kinder/wie erzieher werden gerne in der anfangszeit häufiger krank ;)!
Und ich schätze bei luna ist eine sanfte und etwas langsamere eingewöhnung besser als son hauruck weil 2 wochen später dein job wieder losgeht

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