März 2014 Mamis

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Geschrieben von FashionStyle am 22.10.2013, 11:15 Uhr

fashionstyle

Schade, denn wenn er keinen Unterhalt zahlt und kein Sorgerecht hat, hat er hier keine Rechte. Der Richter hat wohl auch ein paar unehelicher Kinder.....Der muss doch aber das "Urteil" des Jugendamtes mit einbeziehen in seine Entscheidung, ansonsten würde ich ihn als befangen absetzen.
Hier ist es so, dass der leibliche Vater "nur" Zustimmen braucht und schon könnte man adoptieren, viele freuen sich darüber, weil sie dann nicht mehr zahlen müssen.
Hol euch doch ansonsten mal ein Gutachten vom Kinderpsychologen, der kann doch die ganze Situation aus der Sicht deiner Tochter evtl. besser beurteilen. Ansonsten weg mit dem Richter.

 
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