November 2015 Mamis

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Geschrieben von dickemama112 am 08.01.2017, 14:22 Uhr

Elterngeld

Hey du,

das war bei uns beim zweiten auch so. Es werden die letzten zwölf Monate zur berechnung herangezogen, in denen die berufstätig warst beziehungsweise nicht offiziell in Elternzeit, also in deinem Fall dann wahrscheinlich auch noch ein paar Monate von vor der Geburt eures ersten Kindes.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

 
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