April 2014 Mamis

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Geschrieben von Piratenflummi, 34. SSW am 19.02.2014, 15:29 Uhr

Du müßtest doch auch den Arbeitgeberzuschuß erhalten, oder?

So hab ich jedenfalls die Aussage verstanden. Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Wir leben in Hessen.

Und der Arbeitgeberzuschuß richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre - schreibt jedenfalls das Ministerium. Bald werd ich wissen, was passiert! Das wird wieder lustig, bei der Steuererklärung. Oh, wie ich das hasse...

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, daher hab ich den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, wenn die Elternzeit beendet ist - hat die Krankenkasse so gesagt.

Die Elterngeldstelle hat telefonisch gesagt, es würden die Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen - und da hatte ich ja kein Einkommen. Die Krankenkasse wußte nicht Bescheid. Von Arbeitgeber erwarte ich noch eine Ausage (kommt aber wahrscheinlich am ehesten schriftlich per Post, wird also noch was dauern...). Also stelle ich mich mal auf 375€ bis November ein und dann 300€ bis April.

 
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