November 2011 Mamis

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Geschrieben von schnecke1981, 16. SSW am 26.05.2011, 12:46 Uhr

Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Hi Ihr Lieben
Hatte seit Montag ab und an so ein ziehen im Unterbauch, bis gestern Abend, da wurden es Schmerzen, aber nicht so doll.
Nun hatte ich aber auch den Bericht von Sarah018 gelesen, die jetzt schon Wehen hat, also war ich heute bei meiner FA. Es ist zum Glück alles o.k..
Ich habe starke Dehnungsschmerzen und ich hab wohl zu schwer gehoben.
Nun meint mein Chef, da ich denn ganzen Tag stehen und auch mal heben muß, ich sollte zur Sichenheit meines Kindes ( er ist dreifacher Vater ), über ein Beschäftigungsverbot nachdencken.
Aber bekomme ich dann überhaupt Geld? Und wenn, wieviel? Wirkt sich das auf die Höhe des Mutterschafts/Erziehungsgeldes aus?

 
5 Antworten:

Re: Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Antwort von Luna511, 17. SSW am 26.05.2011, 12:48 Uhr

Bei Beschäftigungsverbot bekommst Du Dein volles Gehalt, anders ist es bei einer Krankschreibung, da wird nach 6 Wochen gekürzt, zumindest hier in Deutschland.

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Re: Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Antwort von frechesuesse88, 16. SSW am 26.05.2011, 13:03 Uhr

Also wenn dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausspricht weiß ich aus eigener Erfahrung, dass du dein volles Gehalt weiter bekommst. Ist bei mir nämlich auch so. Du bekommst es weiterhin von deinem Arbeitgeber und der kann sich das von der Krankenkasse komplett wieder holen.

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Re: Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Antwort von schnecke1981 am 26.05.2011, 13:07 Uhr

Echt? Mein Arbeitgeber kann das auch machen?
Das wusste ich gar nicht.

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Re: Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Antwort von Kuschel2702, 18. SSW am 26.05.2011, 13:12 Uhr

Für deinen Arbeitgeber ist es allerdings einfacher wenn der FA das Verbot ausstellt... weil er die Möglichkeit hat sich das Geld wieder zu holen, von der Krankenkasse glaube ich..

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Re: Doch alles gut! Aber wichtige Frage.

Antwort von Queen1907, 17. SSW am 26.05.2011, 13:24 Uhr

den durchschnittslohn der letzten 3 monate bis 8 wochen nach der geburt.

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