April 2011 Mamis

April 2011 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mds, 6. SSW am 15.08.2010, 21:41 Uhr

Beschäftigungverbot

Hallo an alle,,,
ab wann bekommt man denn ein BV???
Bin als Verkäuferin tätig, meist alleine, muss schweres tragen, kann nicht lange stehen, bin immer schon total kaputt, nur müde, schlecht ist mir auch,,,
was soll ich da jetzt tun habe angst wegen einer FG..

LG

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Schnokielein, 08. SSW am 15.08.2010, 22:06 Uhr

Guten Abend! :-)
So ein Beschäftigungsverbot wird individuell durch den FA "erteilt". Das gibt es (leider) nicht automatisch. Nur, wenn tatsächlich Gefahr für dich oder dein Baby besteht, und ob das so ist, entscheidet der FA. Wird "standartmäßig" nur erteilt, wenn du mit giftigen Stoffen oder Krankheitserregern zu tun hast, oder ähnliches.
Wenn dir schlecht ist, lass dich doch erst mal krank schreiben. Außerdem müssen deine Kollegen jetzt so wie so Rücksicht auf dich nehmen. Ist ja wohl klar, das du jetzt nicht den Packesel spielen kannst. :-)
Es kann leider sein, dass dein BV sich nur so auswirkt, dass du nur eine andere, zumutbarere Tätigkeit zugewiesen bekommst...
LG
Schnokielein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Christa1985 am 16.08.2010, 0:06 Uhr

Rede doch einfach mal mrt deinem chef. ;-)

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Maibaum am 16.08.2010, 11:05 Uhr

also, soviel ich ich weiß, bist du in mutterschutz ab einem monat vor der geburt bis 3monate nach der geburt und dann kommt direkt die eltern zeit für 3jahre, ausser du einigst dich mit deinem mann/freund das jeder von euch 1 1/2 jahre macht.

wünsche dir noch viel glück für deine weitere schwangerschaft!

Helga

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Reiskörnchen2011, 7. SSW am 16.08.2010, 13:48 Uhr

Fast: Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt = 14 Wochen. Die Elternzeit mit dem daraus resultierenden Kündigungsschutz beträgt max. 3 Jahre, allerdings besteht der Anspruch auf Elterngeld nur für 12 bzw. 14 Monate (wenn man alleinerziehend ist oder der Partner min. 2 Monate Elternzeit nimmt). Wenn es dir vorher schlecht geht, lass dich krank schreiben! Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, 6 Wochen lang den vollen Lohn weiter zu zahlen. Bei einem individuellen BV besteht die Fortzahlungspflicht unbegrenzt, allerdings kann es sein, dass du eben eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommst oder nur deine zu erbringende Stunden gekürzt werden.

Wenn noch Fragen zu dem Thema sind: Ihr habt eine Juristin an Bord:-)

Viele liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von -Starlight_2009-, 7. SSW am 16.08.2010, 20:24 Uhr

Hey, also mein Arzt hat gesagt wenn es gar nicht mehr geht mit Übelkeit und Müdigkeit dann soll ich mich melden und er schreibt mich Krank. Arbeite in der Ambulanz eines Krankenhauses. Bin auch viel Unterwegs und so.... Frag deinen FA mal

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von MissNini82, 7. SSW am 16.08.2010, 20:48 Uhr

Ich hab da auch mal eine Frage.
Und zwar, ich habe zwei Jobs. Einmal im Büro und nebenbei arbeite ich auf 400 Euro Basis als Raumpflegerin. Damals zu meiner Einstellung fragte man mich, ob ich Schwanger sei, weil man dort wohl mit härteren Putzmittel arbeitet. Ich sagte es meiner FÄ und die sagte mir, dass ich es bitte dann unterlassen soll. Da es ja nicht nur um die chemikalien geht sondern auch um das tragen von den schweren Wischeimern etc.
Meine Frage ist nun, wenn ich nun bei einem 400 Euro Job ein BV bekomme, dann bekomme ich ja auch kein Geld, weil ich ja nicht arbeite oder? Also könnte ich den Job ja gleich kündigen oder?Was ich natürlich nicht will.
Bin in einer sehr blöden Zwickmühle gerade. Ich will natürlich nur das Beste für mein Würmchen in Mamis bauch.

Vielleicht weiß jemand mir da ja einen Rat zu geben.

LG Nina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Reiskörnchen2011, 7. SSW am 17.08.2010, 9:52 Uhr

Hey MissNini82, hast PN.

Und für alle: Die Regeln über das BV gelten auch für 2. Jobs!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum April 2011 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.