Geschrieben von Apothekentante am 08.05.2014, 8:41 Uhr |
arbeitsverbot
Wenn du schwanger bist, greift sofort das Mutterschutzgesetz, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. In dem ist unter anderem geregelt, dass Schwangere keine Nachtschichten arbeiten dürfen! Da muss sich auch deine Chefin dran halten, ob es ihr passt oder nicht. Wenn nicht, kannst du das melden (Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsamt, glaub ich).
Dein Arzt kann dir nur ein Bv ausstellen, wenn Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes auf Grund der Arbeit besteht. Das mußt du mit ihm abklären. Am besten, du beschreibst ihm deine Arbeitssituation ganz genau, dann wird er das entscheiden. Falls du ein Bv bekommen solltest, bekommst du ganz normal deinen Lohn von deiner Chefin weitergezahlt und sie bekommt es durch eine Umlage von der Krankenkasse zurück. Für dich entstehen bei einem Bv keinerlei finanzielle Nachteile. Anders bei einer Krankschreibung, wo man nach den 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt.
- arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 5:41
- Re: arbeitsverbot - lusi04 08.05.14, 6:55
- Re: arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 8:05
- Re: arbeitsverbot - Tinka2011 08.05.14, 8:18
- Re: arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 8:05
- Re: arbeitsverbot - Apothekentante 08.05.14, 8:41
- Re: arbeitsverbot - m0nika 08.05.14, 10:12
- Re: arbeitsverbot - Wasserratte 08.05.14, 11:40
- Re: arbeitsverbot - lusi04 08.05.14, 6:55