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Forum Januar Mamis 2014

arbeitsverbot

Thema: arbeitsverbot

Ich bin neu hier und habe da mal ne frage. habe vor ca. Einer woche erfahren das ich schwanger bin. War auch zu früh beim Fa. Der könnte den kleinen schwarzen Punkt noch nicht sehen. Habe nächste Woche nochmal einen termin. Ich arbeite in einem spielcasino, mit Schichten natürlich. Ich schaffe die Nachtschichten nicht mehr. Ich weis bin ganz am Anfang aber meine Müdigkeit macht mir echt zu schaffen. Den Rauch rieche ich nicht. Und nur nachts wird es mir immer total übel auf der Arbeit was vorher nicht der fall war! Meine chefin meinte das ich Nachtschichten machen muss den ganz obne Nachtschichten geht es nicht. Muss dazu sagen sie macht immer nur Früh. Jetzt ist meine Frage, kannmir mein Arzt deswegen ein arbeitsverbot erteilen? Hab noch me frage nebenbei, bekomm ich dann auch Zuschuss vom Amt wenn ich dieses arbeitsverbot habe? Danke schon mal im voraus

von xx88xx am 08.05.2014, 05:41



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Herzlichen Glückwunsch ich hatte auch arbeitsverbot. In der zeit bis zum mutterschutz bekommt man vom arbeitgeber sein normales gehalt weiter gezahlt. wenn du ein betriebsarzt hast geh am besten zu dem. alles gute

von lusi04 am 08.05.2014, 06:55



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Ich weis das der Arbeitgeber 6 Wochen zahlen muss danach die krankenkasse. Das sind 80% Da ich Teilzeit bin und ich unterschiedliche Stunden. deshalb wollte ich wissen ob ich da noch Zuschuss vom amt bekomm.

von xx88xx am 08.05.2014, 08:05



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Hallo, nein beim Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber komplett bis zum Mutterschutz. Du bekommst dein normales Grundgehalt, ohne Zuschläge für Wochenende und Nachtarbeit. Du bist NICHT krankgeschrieben und bekommst deshalb auch kein Krankengeld.

von Tinka2011 am 08.05.2014, 08:18



Antwort auf Beitrag von xx88xx

Wenn du schwanger bist, greift sofort das Mutterschutzgesetz, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. In dem ist unter anderem geregelt, dass Schwangere keine Nachtschichten arbeiten dürfen! Da muss sich auch deine Chefin dran halten, ob es ihr passt oder nicht. Wenn nicht, kannst du das melden (Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsamt, glaub ich). Dein Arzt kann dir nur ein Bv ausstellen, wenn Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes auf Grund der Arbeit besteht. Das mußt du mit ihm abklären. Am besten, du beschreibst ihm deine Arbeitssituation ganz genau, dann wird er das entscheiden. Falls du ein Bv bekommen solltest, bekommst du ganz normal deinen Lohn von deiner Chefin weitergezahlt und sie bekommt es durch eine Umlage von der Krankenkasse zurück. Für dich entstehen bei einem Bv keinerlei finanzielle Nachteile. Anders bei einer Krankschreibung, wo man nach den 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt.

von Apothekentante am 08.05.2014, 08:41



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...wahrscheinlich schon Nachteile, da der Nachtzuschlag nicht mit gezahlt werden würde sondern nur das ganz normale Grundgehalt laut Arbeitsvertrag, oder? Aber die Zuschläge fielen entsprechend ohnehin weg, wenn die Arbeitnehmerin nur noch Tagschichten machen darf. Nachtschichten sind definitiv tabu. Feiertags- und Sonntagsarbeit ist wohl in einigen Branchen (u.a. Gastronomie) per Ausnahmeregelung noch möglich. Das weiß aber z.B. eine Ombudsperson (falls es ein größeres Unternehmen ist) oder jemand von der Berufsgenossenschaft genau. Da würde ich mich in jedem Fall informieren.

von m0nika am 08.05.2014, 10:12



Antwort auf Beitrag von xx88xx

Hallo, ich schließe mich den anderen an! Außerdem könntest du deine Arbeitgeberin fragen ob sie dir ein BV ausstellt. Das geht nämlich auch. Sie bekommt bei einem begründetem BV das Geld von deiner Krankenkasse zurück. Nur die Sozialbeiträge muss sie soweit ich weis selber zahlen. Ganz ehrlich... ich würde in einem verrauchten Raum nicht arbeiten wollen! Alles Gute!

von Wasserratte am 08.05.2014, 11:40