November 2017 Mamis

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Geschrieben von November2017 am 04.04.2017, 12:11 Uhr

arbeiten - was ist erlaub?

Meine Interpretation des MuSchuG

Mehrarbeit (Überstunden) = alles was über 8,5 Stunden/täglich hinaus geht. (Unabhängig ob Vollzeit oder Teilzeit)

Krankenhausküche = Gast-/Schankwirtschaft / Beherbergungswesen = kein Sonntagsarbeitesverbot

6 Tage im Dienst = ok, da 24 Stunden Erholung zwischen den Diensten liegt. Wichtig, dass man in der doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden insg. arbeitet.

Da ich aber meine Juristin bin, kann ich es auch nur aus meiner Sicht interpretieren und kann auch falsch liegen.

Lieben Gruß
Kati

 
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