August 2011 Mamis

August 2011 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Chantell, 24. SSW am 05.05.2011, 7:20 Uhr

Antrag auf erstaustattung

hi Mädels wollt ma nachfragen ob ich das so abgeben kann da ich ja kein schnall hab wie ich sowas beantrage bzw keine Hilfe von meinem Sachbearbeiter erwarten kann,da wir aneinander geraten sind als er mir unterstellte ich würde Gelder für fremde Leute beantragen,bzw mich wie ein Mensch 2ter Klasse behandelt..so hab ich etwas im Internet durchstöbert.


Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28
SGB II, bzw. § 31 SGB XII

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3,
Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
Ich bin der 24 Woche schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung,kopie des Mutterpasses liegt bei Ihnen vor.
Der errechnete Geburtstermin ist am 26.8.2011.
Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im
Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.
Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung
- § 23 SGB II / § 31 SGB XII /
2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs,
3 Blusen, 2 Pullover

2 .Babyausstattung
§ 23 SGB II/ § 31 SGB XII

6 Nabelbinden
3 Pack. Mullkompressen
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen


3. Kinderbett

1 Kinderbett, 1 Matratze fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkisse
3 Garnituren Bettwäsch
1 Wickelkommode mit auflage

4. Pflegeutensilien
- § 23 SGB II / § 31 SGB XII /

1 Babybadewanne
6 Babymullwaschlappen
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
3 Nuckel, 1 Wärmflasche

5.Kinderwagen

1 Kinderwagenmatraze
1 Kinderwagenbettdecke
3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid
gemäß § 33/35 SGB X bzw.
§ 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.



Mit freundlichen Grüßen

 
2 Antworten:

Re: Antrag auf erstaustattung

Antwort von Kuscheling am 05.05.2011, 7:59 Uhr

Ich habe deinen Text mal kopiert und etwas geändert. Ich würde nicht bei jedem Punkt Paragraphen reinschreiben und bei der Aufzählung der einzelnen Posten habe ich auch einige Dinge abgeändert, die mir zu sehr nach irgendwo abgeschrieben klangen. Manche Dinge haben sich ja auch geändert, so kaufst du doch bestimmt auch Bodies und keine Hemdchen fürs Baby


"Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen für Geburt und Schwangerschaft.
Ich bin der 24 Woche schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist am 26.8.2011. Eine Kopie des Mutterpasses liegt bei Ihnen vor.

Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden:

1. Schwangerschaftskleidung

2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs,
3 Blusen, 2 Pullover

2 .Babyausstattung

3 Paar Söckchen/ Schühchen
2 Mützchen
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babybodies

3. Kinderbett

mit Matratze
Bettdecke und Bettwäsche
Schlafsack

4. Wickelkommode mit Auflage

5. Pflegeutensilien

1 Babybadewanne
6 Waschlappen
2 Handtücher
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
3 Nuckel, 1 Wärmflasche

5. Kinderwagen

1 Kinderwagenmatraze
1 Kinderwagenbettdecke
2 Garnituren Kinderwagenbettwäsche

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten, schriftlichen Bescheid gemäß § 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise."

Der Sachbearbeiter kann gar nicht anders, als dem Antrag stattzugeben. Er hat da gar keinen Spielraum und würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren. Es gibt Pauschalen, so dass es eigentlich egal ist, was genau du beantragst, wobei ich nicht weiß, ob man dich nicht darauf verweist, z.B. einen gebrauchten Kinderwagen zu kaufen (was ich aber nicht schlimm finde)

Ich kopiere mir das ganze gleich, muss morgen auch aufs Amt.

Weißt du, das du die Möglichkeit hast, bei AWO, Caritas oder DRK zusätzliche Mittel zu beantragen?

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Antrag auf erstaustattung

Antwort von Chantell am 05.05.2011, 8:04 Uhr

die vom Amt sagten ich solle auflisten was benötigt wird..uns so hab ich das dann halt gemacht..wollt ja nur wissen ob es so ginge.. ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum August 2011 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.