Februar 2014 Mamis

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von dieholde, 14. SSW  am 31.07.2013, 20:10 Uhr

@ Alexa__84

Bei einem Beschäftigungsverbot beommt man ganz normal sein Gehalt vom AG weiter. Der AG bekommt dann das Geld plus Sozialversicherungsbeiträge von der KK zurück erstattet. Bei einem TeilBV dann nur den Anteil, den man nicht arbeitet.

D.H. der AG hat keine Einbußen und kann für diese Zeit eine Aushilfe einstellen.

 
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