von dieholde, 14. SSW am 31.07.2013, 20:10 Uhr |
@ Alexa__84
Bei einem Beschäftigungsverbot beommt man ganz normal sein Gehalt vom AG weiter. Der AG bekommt dann das Geld plus Sozialversicherungsbeiträge von der KK zurück erstattet. Bei einem TeilBV dann nur den Anteil, den man nicht arbeitet.
D.H. der AG hat keine Einbußen und kann für diese Zeit eine Aushilfe einstellen.
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- @ Alexa__84 - kleineblase14, 13. SSW 31.07.13, 20:03
- Re: @ Alexa__84 - mausi87hb 31.07.13, 20:09
- Re: @ Alexa__84 - dieholde, 14. SSW 31.07.13, 20:10
- Re: @ Alexa__84 - Alexa__84, 15. SSW 01.08.13, 7:43
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