Februar 2014 Mamis

Februar 2014 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von kleineblase14, 13. SSW am 31.07.2013, 20:03 Uhr

@ Alexa__84

Hallöchen...

Also das funktioniert so, dass meine Chefin mir das volle Gehalt überweist & denn Anteil den ich nicht arbeite von der Krankenkasse wieder bekommt. Sie meinte das ist ähnlich wie beim Mutterschutz, da bezahlt sie auch nur einen Arbeitnehmeranteil & den rest bekommt sie von der Kasse wieder.
Das geht aber wohl nur wenn das Beschäftigungsverbot aus medizinischer Sicht vom Arzt ausgesprochen wird. Und nicht wenn es der Arbeitgeber ausspricht ( hab ich in Netz gelesen).
Ist auf jeden Fall ne tolle Sache.

GVLG Steffi

 
3 Antworten:

Re: @ Alexa__84

Antwort von mausi87hb am 31.07.2013, 20:09 Uhr

Doch auch wenn der ag es ausspricht. ..
Ich habe so ein Berufsverbot und mein ag bekommt ca. Die Hälfte wieder.


Glg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Alexa__84

Antwort von dieholde, 14. SSW am 31.07.2013, 20:10 Uhr

Bei einem Beschäftigungsverbot beommt man ganz normal sein Gehalt vom AG weiter. Der AG bekommt dann das Geld plus Sozialversicherungsbeiträge von der KK zurück erstattet. Bei einem TeilBV dann nur den Anteil, den man nicht arbeitet.

D.H. der AG hat keine Einbußen und kann für diese Zeit eine Aushilfe einstellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Alexa__84

Antwort von Alexa__84, 15. SSW am 01.08.2013, 7:43 Uhr

Hallo :)

Vielen Dank für die Erklärung !
Ich wusste nicht genau wie das funktioniert. Hab da en bissl panik gehabt wie das geht. Da ich kein stress haben will. Ich würde dann wohl das nächste mal mit dem FA sprechen. Meine Hebamme hat gesagt ich soll das so schnell wie möglich tun, aber ich wollte mir zuerst sicher sein wie das funktioniert.

Danke danke danke !! :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Februar 2014 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.