Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von male, 11. SSW am 07.12.2012, 20:33 Uhr

24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das??

Arbeite im einzelhandel und wir werden um 2-3uhr früh anfangen wurst und käse zu schneiden und alles vorbereiten bzw lieferung verräumen.
da es mir gerade morgens und abends nicht sehr gut geht habe ich mir wegen dieser uhrzeit sehr viele gedanken gemacht wie ich das schaffen soll und habe auf der seite der AK gelesen das ich nicht vor 6 uhr arbeiten dürfte. stimmt das??
bin mir nicht sicher ob ich es richtig verstehe auf der internetseite. und möchte es ganz sicher wissen bevor ich etwas sage da es nicht leicht wird das ich erst m 6 anfangen kann da wir da alle hände brauchen und ich eine von nur 2!! vollzeitbeschäftigten bin
Ist jemand aus österreich hier der sich damit auskennt oder selbst damit erfahrung hat??

 
6 Antworten:

Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das??

Antwort von Tabalugaundlily, 16. SSW am 07.12.2012, 20:41 Uhr

Hallo,

Ich weiß zwar nicht wie es in Österreich ist, aber ich denke nicht viel anders als in Deutschland. Nachtarbeit ist in der ss verboten. Also auch Nachtarbeit die 'erst' um 2-3 Uhr früh anfängt. Es ist auch nicht erlaubt nach 20 h zu arbeiten. Und es muss nie 12 ständige Schonfrist zwischen den jeweiligen Arbeitsanfängen liegen!
Ich hoffe das ich dir einmischen helfen konnte!

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Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das??

Antwort von SusanneBleil am 07.12.2012, 20:53 Uhr

hi,ich schleich mich ausm apri2012 mal ein...
net vor 6uhr morgens und net nach 20uhr abends in der ss arbeiten!!!
bin zwar net aus österreich,aber denke net das es da keine unterschiede gibt.
hab vor meiner ss in 3schichten gearbeitet und bin dann in die tagschicht von 6:30uhr bis 15:30uhr gewechselt.

lg susi

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Hast eine PN... owT

Antwort von kirchenmaus am 07.12.2012, 20:59 Uhr

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Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das??

Antwort von Hasenmaus, 14. SSW am 07.12.2012, 21:41 Uhr

Hi!

Ich bin aus Österreich. Ich habe auf der Homepage der AK nachgelesen:
Du darfst KEINESFALLS zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeiten.
Es gibt Ausnahmeregelungen, wo Mitarbeierinnen bis 23 Uhr arbeiten dürfen, aber sicher nicht im Handel.
Also Dienstbeginn vor 6 Uhr spielt es sicher nicht.
Der Arbeitgeber macht sich auch strafbar, wenn er darauf keine Rücksicht nimmt.
Das Arbeitsinspektorrat kann außerdem jederzeit vorbeikommen und sowohl vor, wie auch nach dem 24.12. den Diensplan kontrollieren.
Besprich das mit deinem Arbeitgeber.

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Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das??

Antwort von Lamoura18, 13. SSW am 07.12.2012, 23:17 Uhr

Hej! Ich war vor meinem Beschäftigubgsverbot im Pflegedienst als Kranjenschwester tätig.Meine Chefin sagte: nicht nach 20:00, nicht Sonntags und nicht Feiertags.

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NEIN!! siehe Mutterschutzgesetz

Antwort von zora221, 18. SSW am 08.12.2012, 13:22 Uhr

Man darf nicht mal Bereitschaftsdienst über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen machen! Das steht im Mutterschutzgesetz. Ansonsten bräuchtest du eine Ausnahme von einer Behörde..Du darfst das auch nicht machen, wenn Du noch stillst! Steht da alles drin im Mutterschutzgesetz..

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf

Gruß aus dem Mai-Forum

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