Geschrieben von Neverland am 04.02.2023, 8:48 Uhr |
zeitlich begrenzt
Das stimmt nicht. Sie hat aber keinen Anspruch auf Stillzeit nach dem ersten Geburtstag.
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- Elterngeld & Beschäftigungsverbot - WackleDackle 03.02.23, 13:23
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - Neverland 03.02.23, 13:43
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - WackleDackle 03.02.23, 14:06
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - Neverland 04.02.23, 8:43
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - WackleDackle 03.02.23, 14:06
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - 3wildehühner 03.02.23, 14:40
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - WackleDackle 03.02.23, 16:30
- dann dürfte ja niemand stillend arbeiten gehen wenn er Kontakt zu Menschen hat - Ellert 03.02.23, 18:18
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - Neverland 04.02.23, 8:52
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - WackleDackle 03.02.23, 16:30
- Im Still-BV gibt es keinen Kündigungsschutz, in der Elternzeit schon - mirage 03.02.23, 18:57
- zeitlich begrenzt - mirage 03.02.23, 18:59
- Re: zeitlich begrenzt - Neverland 04.02.23, 8:48
- zeitlich begrenzt - mirage 03.02.23, 18:59
- Re: Elterngeld & Beschäftigungsverbot - Neverland 03.02.23, 13:43
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