Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Lena_1922 am 15.12.2022, 9:35 Uhr

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Da würde ich warten bis du in Elternzeit bist

Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage, bei Wochenlohn durch 91 Tag

 
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