Geschrieben von Lena_1922 am 15.12.2022, 9:35 Uhr |
Steuerklasse wechseln
Da würde ich warten bis du in Elternzeit bist
Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage, bei Wochenlohn durch 91 Tag
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- Steuerklasse wechseln - mareen283 14.12.22, 8:10
- Re: Steuerklasse wechseln - Lena_1922 15.12.22, 9:35
- Re: Steuerklasse wechseln - mareen283 15.12.22, 9:40
- Re: Steuerklasse wechseln - Lena_1922 15.12.22, 9:35
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