Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Goldbear am 29.06.2020, 7:50 Uhr

Steuererklärung Lohnsteuerhilfeverein

Hallo,
nach der Kleinunternehmerregelung bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Dein Gewinn (Einnahmen abzgl. Ausgaben) aus dem Kleinunternehmen unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung fällt das unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Steuererklärungen mit Gewerbeeinnahmen machen.
Lasst euch vom Fachmann beraten. Ein Gewinn von unter 1000 € kann eine Nachzahlung von 500 € bewirken, das hat andere Gründe.
LG
Goldbear

 
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