Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Berlin! am 29.12.2021, 16:46 Uhr

Rechnung Hebamme Privatversichert

Nach dem Hebammenhilfevertrag müssen Leistungen eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.
In 2018 erbrachte Leistungen müssten bis 30.6.2019 abgerechnet werden.

Ob es Sonderregelungen für Abrechnungen mit der PKV gibt, weiss ich nicht.

eine andere Frage ist, ob ihr Euch darauf berufen wollt und wirklich nichts zahlt. Das ist legitim aber vielleicht nicht unbedingt nett.

 
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