Geschrieben von Mausiwillswissen am 10.01.2023, 7:09 Uhr |
Ich sehe das anders, der Vertrag ist ja nur TZ
Ich habe mal noch bei meinem Steuerberater nachgefragt. Er meinte wenn ein Job ruht kann ich den minijob wie du gesagt hast höchstens 10 Stunden ausführen (=40 Stunden) aber nicht mehr als 520€ verdienen. Schade ich dachte so könnte ich mein Elterngeld noch aufbessern.
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- Beschäftigungsverbot - Mausiwillswissen 06.01.23, 13:07
- Re: Beschäftigungsverbot - MamaausM2 06.01.23, 13:35
- Re: Beschäftigungsverbot - Mausiwillswissen 08.01.23, 9:04
- Re: Beschäftigungsverbot - TanteMine 06.01.23, 17:36
- Re: Beschäftigungsverbot - Mausiwillswissen 08.01.23, 9:04
- Ich sehe das anders, der Vertrag ist ja nur TZ - desireekk 10.01.23, 6:49
- Korrektur: - desireekk 10.01.23, 6:50
- Re: Ich sehe das anders, der Vertrag ist ja nur TZ - Mausiwillswissen 10.01.23, 7:09
- Re: Beschäftigungsverbot - Lena_1922 10.01.23, 8:03
- Re: Beschäftigungsverbot - MamaausM2 06.01.23, 13:35
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