Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Neverland am 07.11.2023, 8:06 Uhr

Elternzeit unter Vorbehalt beantragen?

Musst du denn ab Geburt EZ nehmen? Ich finde ja das ist die Zeit wo das am wenigsten nötig ist. Wegen Wochenbett sollte deine Frau dann nicht übertreiben, heißt Unternehmungen sind kaum. Kind schläft überwiegend sehr häufig fehlen die Zeiten dann später wenn das Kind bei der Betreuung eingewöhnt werden muss. Du würdest in der Zeit auch gar kein Geld bekommen, da das EG erst beantragt werden kann wenn alles da ist und die Bearbeitung auch in manchen Gegenden mehrere Monate dauert. Was vielen auch nicht bewusst ist, hast du mal EZ beim AG eingereicht, bist du an diese fest gebunden, du kannst über die Dauer von 2 Jahren daran auch nichts mehr ändern. Wenn also später doch noch ein paar Monate EZ deinerseits nötig werden, weil ihr erst einen KiGa-Platz ab August 2025 bekommt, zB, dann kannst du nur auf guten Willen deines AG hoffen.

Sofern du wirklich unbedingt EZ ab Geburt nehmen musst oder willst, würde ich EZ mit TZ-Arbeit nehmen und EG-Plus für diese Monate. So bekommst du einen Teil deines Gehalts und zusätzlich EG-Plus. Sofern ihr dann die Voraussetzungen erfüllt. Sollten die Vaterschaftsmonate kommen, würde das sehr wahrscheinlich wie das Mutterschaftsgeld behandelt werden, es wird dann mit dem EG verrechnet.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.