Geschrieben von anni250223 am 24.07.2022, 1:20 Uhr |
Elterngeld wenn man noch nicht gearbeitet hat, nach Ausbildung?
Hallo!
leider habe ich auf meine Frage, noch keine passende und hilfreiche Antwort im Netz finden können. Vielleicht kann mir hier ja jemand behilflich sein und weiß eine Antwort :)
Folgendes.. Ich habe meine SCHULISCHE Ausbildung abgeschlossen, wo ich KEIN Geld verdient habe und Anfang des Jahres noch meinen Vertrag in der Kita, wo ich gelernt habe, unterschrieben. Es ist ein befristeter Vertrag, bis Ende 2023. Jetzt ist es ja so, dass Elterngeld aus den letzten erwerbstätigen 12 Monaten errechnet wird und man davon 67% bekommt, richtig? Jetzt habe ich die letzten 12 Monate ja nichts verdient, außer mein Schülerbafög + Kindergeld. Aber ich habe meinen Vertrag unterschrieben, kann also nicht gekündigt werden und bin in einem festen Arbeitsverhältnis ab September 2022. Wie wird das Ganze nun berechnet? Bekomme ich dann nur den Mindestbetrag des Basis Elterngeldes oder dennoch 67% des eigentlichen Verdienstes?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten! Vielen Dank schon einmal
Re: Elterngeld wenn man noch nicht gearbeitet hat, nach Ausbildung?
Antwort von Gernemama am 24.07.2022, 9:49 Uhr
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Du wirst mit dem Mindestsatz rechnen müssen. Ein fiktiver Verdienst wird nicht genommen.
Re: Elterngeld wenn man noch nicht gearbeitet hat, nach Ausbildung?
Antwort von Lewanna am 24.07.2022, 18:01 Uhr
Je nach dem wann das Kind geboren wird. Am September bekommst du ja Lohn. Die Monate vorher werden mit 0 Euer berechnet.
Viel über den Mindestsatz wird es wohl nicht werden.
LG
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