Geschrieben von MamaausM2 am 05.11.2023, 21:24 Uhr |
Elterngeld Kind 2
Du darfst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um in ein bezahltes Beschäftigungsverbot zu gehen!!!! Das ist Sozialbetrug zu lasten der KK. Einzig zum neuen Mutterschutz (6 Wochen vor ET) ist die Beendigung zulässig.
Du kannst auch kein Vollzeit BV bekommen, wenn du eigentlich nur wenige Std arbeiten kannst wegen fehlender Kinderbetreuung.
Also wenn erst NACH Elternzeit wenn Vollzeit leistbar wäre.
- Elterngeld Kind 2 - Jessica63 05.11.23, 20:45
- Re: Elterngeld Kind 2 - MamaausM2 05.11.23, 21:24
- Re: Elterngeld Kind 2 - Ellert 06.11.23, 12:28
- Re: Elterngeld Kind 2 - MamaausM2 06.11.23, 12:56
- meinst Du mich ? - Ellert 06.11.23, 20:10
- Re: Elterngeld Kind 2 - MamaausM2 06.11.23, 12:56
- Re: Elterngeld Kind 2 - TanteMine 08.11.23, 12:17
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