Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von Lilly am 25.10.2000, 17:17 Uhr

Re:

Hallo,

die (Tauf-)Paten sind nur für die Taufe. Christlich und kirchlich gesehen, haben sie u.a auch die Aufgabe im Falle eines Todes dem Kind beizustehen und es bei sich aufzunehmen, sich um es zu kümmern (hat der Pfarrer unseres Mittleren gesagt). Vor dem Gesetz kommen im Todesfall der Eltern erst mal die "Verwandten" an erster Stelle. Ansonsten ist ein Testament das Einzige wie ihr euren Willen festhalten könnt. Wir selbst sind am überlegen, ein Testament zu machen, da meine beiden Großen aus meiner ersten Ehe sind und wir nicht möchte, das im Falle unseres Todes unsere Drei (3. von meinem jetzigen Mann) auseinandergerissen werden. Dabei sind wir uns gar nicht so sicher, ob im Testamentsfall unser Wille respektiert werden würde da mein Ex Mann sicherlich die beiden Großen bei sich haben wollte. Ich habe übrigends meine "3" so früh wie möglich taufen lassen. Das hat mir irgendwie ein sicheres Gefühl gegeben. So auf die Art: Da schaut noch jemand mehr nach ihnen, und der hat viel bessere Augen als ich!! :))

Liebe Grüße

Lilly

 
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