Geschrieben von yola-noah am 23.03.2015, 13:25 Uhr |
Frage zur bestehenden Elternzeit und neuer SS
Ab Bekanntwerden der Schwangerschaft beim Arbeitgeber kann er dir nicht kündigen, die Probezeit wäre dadurch automatisch beendet. (Lt Mutterschutzgesetz)
Auch dein vollzeit Job ist nicht weg, auch da besteht dann eben Kündigungsschutz (den du ja in der Elternzeit auch hast) im Mutterschutz bekommst du dann wieder das Geld, was du eigentlich verdient hättest, weiß aber nicht genau, ob es nach dem geringfügigen Job geht oder nach dem normalen. Aber das kannst du sicherlich ergoogeln.
- Frage zur bestehenden Elternzeit und neuer SS - Emilia4813 23.03.15, 13:04
- Re: Frage zur bestehenden Elternzeit und neuer SS - yola-noah 23.03.15, 13:25
- Re: Frage zur bestehenden Elternzeit und neuer SS - 85kathali 24.03.15, 16:26