Bitte noch ein Baby

Bitte noch ein Baby

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von sweetie17  am 20.02.2018, 12:13 Uhr

2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

evtl kann mir jemand helfen ...
Lohnt es sich während der Elternzeit/Elterngeldbezug wieder schwanger zu werden??

Zu meiner Situation:
Unser 1. Kind kam im August 2017 zur Welt,
ich bin Krankenschwester und habe sofort ein Beschäftigungsverbot in der SS bekommen.
Elterngeld bekomme ich bis Mai 2019 und die Elternzeit endet im August 2019.
- Wenn ich bspw. Anfang nächsten Jahres wieder schwanger werden würde , wie berechnet sich dann die Elterngeldberechnung fürs 2. Kind?
- Endet mit Beginn der 2.SS das Elterngeld und die Elternzeit?? Wenn ja, würde ich eh sofort wieder ins Berufsverbot rutschen heißt das, dass ich für die Zeit bis zum Mutterschutz mein volles Gehalt bekommen würde, sprich, das was ich in der 1. SS auch bekommen habe bis zum Mutterschutz?

Ich hoffe ich hab es nicht zu kompliziert aufgeschrieben =)

Danke schonmal!!

 
5 Antworten:

Re: 2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Antwort von lilke am 20.02.2018, 13:04 Uhr

Das ist hier nicht so richtig das Forum und wenn Du mal ins Expertenforum von Frau Bader schaust, wirst Du das zig mal beantwortet sehen...

Alle Monate nach dem 14. LM von Kind 2, in denen Du nicht arbeitest, gehen als 0-Runden in die Berechnung vom neuen EG aus. Du bist also schon zu spät dran, um da noch rechtzeitig in den Mutterschutz zu kommen.

Weder EG noch EZ unterbrechen sich für irgendwas automatisch. Du kannst deine EZ auch nicht beenden um ins BV zu gehen, das wäre Sozialbetrug. Aber was Du darfst und in jedem Fall dann machen solltest, ist die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden um das volle Mutterschutzgeld zu bekommen. Immer vorausgesetzt, dass der in der laufenden EZ beginnt.

Wenn Du Anfang nächsten Jahres schwanger wirst, ist dein ET irgendwann Oktober - Dezember, d.h. deine EZ beendet. Die Monate vor dem Mutterschutz in denen Du dann gearbeitet (oder ggf im BV warst NACH deiner EZ), werden dir angerechnet. Das wird aber nicht viel sein und Du landest somit knapp über dem Mindestsatz von 300€ (Basiselterngeld!) + Geschwisterbonus, bis Aug. 2020.

Sollte das EG vom ersten Kind noch laufen, wenn das EG von Kind 2 beginnt, solltest Du dir das VORHER als Restrate vorzeitig auszahlen lassen, denn beide werden sonst gegeneinander verrechnet, du verlierst also Geld.

Dein neues EG kannst Du steigern, wenn Du zumindest TZ in Elternzeit arbeitest, z.B. ab nächstem Jahr. Wenn Du das VOR der Schwangerschaft anmeldest und entsprechend vereinbarst, Kind 1 betreut ist, du also theoretisch arbeiten könntest und das faktisch auch tust solltest Du nicht schwanger werden oder - wozu dein AG seit diesem Jahr verpflichtet ist - dir ein Ersatzarbeitsplatz angeboten wird -, DANN kannst Du - sollte eben kein Ersatzarbeitsplatz vorhanden sein - auch mit dem TZ Gehalt ins BV gehen und es wird dir entsprechend für das neue EG angerechnet.

Kurz... mit einem BV solltest Du nicht planen. In der EZ gibt es kein BV - jedenfalls nicht so lange man nicht wenigstens TZ arbeitet. Und um das gleiche EG wie bei Kind 1 zu bekommen bist Du zu spät dran ;)

LG
Lilly

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Antwort von Murmel2017 am 20.02.2018, 13:05 Uhr

Guck mal bei Frau bader im Forum. Da geht es fast täglich um diese fragen wenn du in der Elternzeit schwanger wirst, bekommst du leider kein volles Gehalt bzw weil du die EZ in der Schwangerschaft nicht vorzeitig beenden darfst außer um in den muschu zu gehen. Somit bekommst du kein BV.
Ich glaube das Geld wird anteilig auf das jetzige Geld gerechnet und nicht auf dein Ausgangsgehalt von vor der Schwangerschaft. Ich bin auch kp und bekomme jetzt beim 2. Kind knapp 500 Euro Elterngeld weil ich nicht noch mal wieder ein Jahr arbeiten war

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Antwort von lilke am 20.02.2018, 13:36 Uhr

Nur als Ergänzung... wenn die 12 Monate vor Mutterschutz 2, Monate aus den ersten 14 LM von Kind 1 enthalten, dann werden die durch Monate von vor dem ersten Mutterschutz ersetzt. Also bsp. Mutterschutz von Kind 2 fängt nach LM 21 von Kind 1 an, dann hast Du die Monate 15-21 als 0-Runden (7 Monate) und 5 Monate kommen aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz mit dem dortigen Gehalt (bzw. BV-Bezug) hinzu.

Für LM 21 müsstest Du etwa um bzw. kurz nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 schwanger werden ;)

LG
Lilly

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Antwort von sweetie17 am 20.02.2018, 14:22 Uhr

Dankeschön!! Ist ja ganz schön kompliziert :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 2. Kind während Elterngeld/Elternzeit

Antwort von lilke am 21.02.2018, 8:56 Uhr

Ja, leider. :(

Ich finde es unmöglich wie viele Sonderregelungen und Feinheiten es bei so einer wichtigen Sache zu beachten gibt, damit man nicht am Ende richtig mies dasteht...

Deshalb ist es gut, dass Du dich vorher informierst!

LG
Lilly

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Bitte noch ein Baby
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.