Geschrieben von 32+4 am 01.06.2016, 21:29 Uhr |
@firefox wg stkl 2
Bei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten im Laufe des Kalenderjahrs kann für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden, weil Ehegatten für das Jahr der Trennung die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen.
Ich wurde sogar gefragt ob eines meiner kinder schon volljaehrig und in haushaltsgemeinschaft mit mir lebt
- @firefox wg stkl 2 - kravallie 28.05.16, 9:35
- Re: @firefox wg stkl 2 - Pamo 28.05.16, 9:56
- Re: @firefox wg stkl 2 - Strudelteigteilchen 28.05.16, 13:11
- Re: @firefox wg stkl 2 - 32+4 01.06.16, 21:29
So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen
Wie haben eure Kinder die Trennung verkraftet?
Frage an alle mit älteren Söhnen
Hartz4 oder Wohngeld
Sorgerecht, Unterhalt,..
"Recht am eigenem Foto" ...
Urlaub was braucht man
Was soll ich machen??
Familie / 1 jähriges