Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 01.06.2016, 21:29 Uhr

@firefox wg stkl 2

Bei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten im Laufe des Kalenderjahrs kann für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden, weil Ehegatten für das Jahr der Trennung die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen.


Ich wurde sogar gefragt ob eines meiner kinder schon volljaehrig und in haushaltsgemeinschaft mit mir lebt

 
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