Geschrieben von kravallie am 28.05.2016, 9:35 Uhr |
@firefox wg stkl 2
du schriebst unten, daß der wechsel auch beim getrennt leben in der gemeinsamen wohnung geht.
ich kann im netz nichts finden, was muß ich, bzw der gerade völlig irr gewordene soontobe machen???
Re: @firefox wg stkl 2
Antwort von Pamo am 28.05.2016, 9:56 Uhr
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/die-steuerklasse-im-trennungsjahr/
Vielleicht findest du hier etwas?
Re: @firefox wg stkl 2
Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2016, 13:11 Uhr
Ich mußte Exi zwangsabmelden. Aber das ist ja auch schon 12 Jahre her. Keine Ahnung, wie das heutzutage ist.
Re: @firefox wg stkl 2
Antwort von 32+4 am 01.06.2016, 21:29 Uhr
Bei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten im Laufe des Kalenderjahrs kann für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden, weil Ehegatten für das Jahr der Trennung die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen.
Ich wurde sogar gefragt ob eines meiner kinder schon volljaehrig und in haushaltsgemeinschaft mit mir lebt
So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen
Wie haben eure Kinder die Trennung verkraftet?
Frage an alle mit älteren Söhnen
Hartz4 oder Wohngeld
Sorgerecht, Unterhalt,..
"Recht am eigenem Foto" ...
Urlaub was braucht man
Was soll ich machen??
Familie / 1 jähriges