Geschrieben von traumwolke am 23.08.2006, 8:21 Uhr |
Wohnung-Bürgen-dürfen die das?????
Hallo!
Ich bewerbe mich gerade um eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft. 3 Zimmer, 525 warm.
Nun verdiene ich denen nicht genug, weil die Kindergeld und Unterhalt nicht anrechnen und ich soll einen Bürgen stellen.
Mein Vater bürgt für mich, aber dem sein Einkommen ist denen zu niedrig, obwohl er miet- und schuldenfrei im eigenen Haus wohnt.
Jetzt soll ich doch mal Freunde oder Verwandte fragen, ob die für mich bürgen, denn einen zweiten Bürgen dazu würden die akzeptieren. Hall0? Ist das rechtens? Ich fühle mich ehrlich gesagt diskriminiert.
Denn erstens würde im schlimmsten Fall die Arge die Wohnung warm bis auf 35 Euro bezahlen und zweitens, was machen die denn mit Ihren Mietern, wenn die den Job verlieren und Harz 4 bekommen? Müssen die dann ausziehen oder einen Bürgen suchen gehen?
ich habe so ein Geschäftsgebaren von anderen Wohnungsgesellschaften noch nicht mitbekommen und frage mich gerade, ob die mich einfach nur loswerden wollen und ob das rechtens ist?
Weiß jemand Bescheid oder hat jemand das schon mal erlebt?
Liebe Grüße, traumwolke
Hallo also,..
Antwort von steffipatrick am 23.08.2006, 8:28 Uhr
bei mir ist es gerade das gleiche suche wohnung und bekomme auch noch bei uns heisst es Karenzgeld, und das ist auch kein Einkommen!
Ja meine Mama mus bürgen aber sie verdienst über 1000 euro und das reicht! Sie ist Lehrerin und naja ist alles okay, jetzt muss nur noch eine Wohnung frei werden!
Also erkundige dich nochmal genau!
Wenn dein Papa gut verdienst bzw. normal muss das gehen!
LG Steffi alles gute für die Zukunft!
Re: Hallo also,..
Antwort von traumwolke am 23.08.2006, 8:30 Uhr
Also, mein Vater verdient 1300 Euro und die akzeptieren das nicht! Kann mir mal einer erklären, warum????
Wer verdient denn heutzutage noch über 1500 Euro????
ich drücke dir die Daumen, das es mit der Wohnung klappt!
Liebe Grüße, traumwolke
normal
Antwort von annikala am 23.08.2006, 8:38 Uhr
mussten meine Eltern während des Studiums auch machen.
Es ging darum, falls die Miete ausbleibt. Bei Wohnungsbaugesellschaften also normal zumindes in BAWÜ
annika
War bei mir auch so
Antwort von Traumfänger am 23.08.2006, 9:14 Uhr
Das kann ich sehr gut verstehen, dass dich das ärgert und aufregt. Man kommt sich wie ein unmündiges Kind vor, fühlt sich abhängig von allem und jedem und hat das Gefühl, von der Gunst eines anderen abhängig zu sein und nur deshalb, weil man plötzlich Alleinerziehend ist.
Ich habe damals fast 4 Monate lang eine Wohnung gesucht, die Mieten in Mainz waren viel zu hoch also bin ich in einen Vorort gezogen, wo es eine gute Bus- und Bahnverbindung gab. 3. Stock Altbau ohne Aufzug - frag nicht, wie oft ich meinen Kleinen die Treppe hochschleppen durfte und Rückenschmerzen hatte. Aber Dachwohnung war das einzige, was ich mir leisten konnte.
Als ich den Mietvertrag unterschrieben habe vor 3 Jahren, hat der Vermieter auch einen Bürgen verlangt. Mein Mann hat das dann gemacht, da die Miethöhe in etwa der Höhe der Unterhaltszahlungen entspricht.
Ich verstehe es auch nicht, warum die das machen, vor allem bei der WOHNBAU oder in ähnlichen Gesellschaften sollte man doch meinen, dass die wissen, wer einen Wohnberechtigungsschein hat, hat keine rosigen Finanzen.
Sei froh, dass dein Vater es gemacht hat. Ich hätte sonst auch keine Freunde gefragt. Wäre mir auch viel zu unangenehm gewesen, obwohl ich weiß, dass ich auf meine Freundin Monique immer zählen kann.