Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 10.03.2005, 22:42 Uhr

Wer bekommt Alg1 und ALG2 kombiniert? Wichtige Frage!!!

Hallo Bine,

ALG1 ist in der Höhe davon abhängig, was Du VORHER verdient hast.
Im Gegensatz dazu ist ALG2 eine Leistung, bei der die Höhe feststeht und es darauf ankommt, ob alle GEGENWÄRTIGEN Einkommen aller Familienmitglieder zusammen diese Summe erreichen oder nicht.

Folgende Rechnung:

Für Dich 345,- € Regelsatz + 124,- € Alleinerziehendenmehrbedarf. Dann für jedes Kind unter 14 Jahren 207,- € Sozialgeld sowie Deine Miete.
Das alles zusammen ergibt Deinen Bedarf. Das benötigst Du. Ziehe davon nun Dein ALG1, Kindergeld und Unterhalt ab, und Du hast die Summe, die Du vom Amt zu bekommen hast.

Das Erziehungsgeld bleibt auf jeden Fall anrechnungsfrei.

Mir kommt es auch etwas viel vor, da Du schreibst, daß die Miete vom Amt schon gezahlt ist und Du trotzdem 100,- € noch gezahlt bekommst. Das deshalb, da jedes Kind seinen Sozialgeldsatz von 207,- € ja durch Kindergeld und Unterhalt(svorschuß) mehr als deckt, Du mit ALG1 auch mehr als Deinen Regelsatz/AE-Mehrbedarf hast und der Rest ja auf die Miete angerechnet werden müßte.
Eigentlich kann bei Eurer Konstellation lediglich ein Zuschuß zur Miete herauskommen.

Kläre das deshalb im eigenen Interesse nochmals mit Deiner Sachbearbeiterin. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.