Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Püppi1711 am 19.02.2012, 17:30 Uhr

Was stimmt denn nun?

Hallo!

Bin gerade dabei, mich von meinem Mann zu trennen. Wir leben noch zusammen und verfügen auch noch gemeinsam über ein Konto, denn es ist leider sehr schwer, hier eine Wohnung zu finden. Ich hoffe aber, dass sich bald was ergibt und wir beide aus der derzeit gemeinsamen Wohnung ausziehen können (für einen ist sie zu teuer).

Ich habe mir beim Anwalt den Unterhalt ausrechnen lassen anhand der Lohnzettel meines Mannes. Da er recht gut verdient, ist es natürlich nicht wenig, außerdem müsste er mir einiges auszahlen für gemeinsam angeschaffte Sachen, die er weiter nutzen möchte. Da mein Mann zu Beginn des Jahres Nachtschicht gemacht hat und das in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein wird, hatte ich nicht die Lohnbescheinigungen eines vollen Jahres vorliegen. Weihnachtsgeld war aber nachgewiesen, und ungefähr in der Höhe hat der Anwalt auch das Urlaubsgeld veranschlagt. Er meinte noch, ich wäre zwar nicht verpflichtet dazu weil ich schon mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite, aber ich könnte mir im Trennungsjahr vielleicht ja auch schon einen Nebenjob suchen und meinem Mann etwas Unterhalt erlassen, oder mich mit ihm einigen dass ich hin und wieder das Auto noch nutzen darf und er vielleicht weniger zahlt. Die Summe ist wirklich nicht gering, aber nach dem neuen Gesetz werde ich ja nach der Scheidung vermutlich eh keinen Ehegattenunterhalt mehr bekommen (Sohn ist schon fünf Jahre alt) und für mich und ihn selber sorgen müssen. Meine jetzige Stelle kann ich zwar sicher etwas ausbauen, aber mehr als 28 Stunden werden sicher nicht möglich sein (betrieblich), außerdem verdiene ich nicht besonders viel. Trotzdem will ich auch entgegenkommend sein. Ich hab nix dagegen, zusätzlich noch putzen oder kellnern zu gehen, aber erstmal will ich den Umzug schaffen und ggf. auffangen, was meinen Sohn nach der ganzen Veränderung evtl. beschäftigt.

Trotz der fairen Vorschläge des Anwalts fühlt mein Mann sich jedoch bereits total ausgenommen, dabei ist es so berechnet, dass wir beide am Schluss ungefähr gleich viel bekommen. Klar, durch die Schicht hat er nicht jeden Monat gleich viel, aber was er im einen Monat zuviel zahlt, kriegt er ja im nächsten wieder raus, und Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist auch schon berücksichtigt, den Geldsegen darf er dann ja auch jeweils behalten.
Er war nun bei der Sozialberatung seiner Firma, und dort wurde ihm gesagt, dass er weit über die Scheidung hinaus vermutlich an mich zahlen muss, dass ihn die Scheidung selber viel kosten wird (derzeit habe nur ich einen Anwalt, und durch meinen Niedriglohn habe ich einen Beratungshilfeschein bekommen), und zudem müssten die Steuerklassen sofort nach der Trennung geändert werden.

Das ist mir wiederum neu. Mit dem Anwalt habe ich das nicht besprochen weil ich der Ansicht war, das muss man erst im Folgejahr der Trennung machen lassen. Für die Frau ist mit Steuerklasse 5 wäre es ja besser zu wechseln, aber der Mann hat dann natürlich eine viel höhere Belastung und kann meines Wissens nach wegen der ehelichen Solidarität darauf bestehen, dass man noch bis Ende des Jahres gemeinsam veranschlagt wird. Ist das denn nicht so? Und wenn wir die Steuerklassen bis 2013 noch so lassen, muss mein Mann dann nachzahlen? Das ist echt alles total verwirrend, vielleicht weiß jemand Bescheid?

Die nächste Frage ist, ob mein Mann Scheidungskosten zahlen muss, wenn es keine Verhandlungen vor Gericht über Unterhalt/Sorgerecht gibt und nur ich einen Anwalt habe?

 
3 Antworten:

Re: Was stimmt denn nun?

Antwort von shinead am 19.02.2012, 18:02 Uhr

Die Steuerklasse muss zum 01.01. des Jahres geändert werden, der auf das Datum der Trennung folgt.
Das bedeutet für Dich die Lohnsteuerklasse 2 (sofern Du dann eine eigene Wohnung hast) und für Deinen Mann die Lohnsteuerklasse 1. Dann muss der Unterhalt neu berechnet werden.

Bei Schichtarbeit kann sich der Anwalt an den letzten Jahresbruttosummen orientieren. Dann hat man eine gute Basis.
Ehegattenunterhalt könnte Dir aufgrund der hohen Differenz eurer Gehälter tatsächlich länger zustehen. Schlussendlich entscheidet das aber der Richter.

Das mit der Autonutzung würde ich nicht machen. Wenn du in einer Großstadt wohnst, kommt vielleicht Car-Sharing für Dich in Frage. Dann bist Du aber nicht auf das Wohlwollen Deines Mannes abhängig. Den Wocheneinkauf wuppt man da ab 4.60 Euro (2 Stunden).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was stimmt denn nun?

Antwort von CKEL0410 am 19.02.2012, 18:26 Uhr

Hallo
Man kann die lsk jetzt ändern aber ihr könnt es auch erst im nächsten Jahr machen.
Wenn er sich keinen Anwalt nimmt muss er auch nichts zahlen,genau so haben wir es auch gemacht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was stimmt denn nun?

Antwort von CKEL0410 am 19.02.2012, 18:30 Uhr

Unterhält idem wir nicht bei der Scheidung besprochen wenn dann musste ein extra Verfahren eröffnet werden,aber das ist ja schon geregelt!
Wenn ihr euch weiterhin versteht seh ich kein Problem mit dem Auto.
Ich hab auf meinen uh verzichtet wir haben uns getrennt und dann will ich mich sicher nicht von meinem exmann unterhalten lassen! Wenn man es selber hinbekommt warum nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.